ACHTUNG: Ab dem 22. Oktober 2023 müssen ausländische Staatsangehörige, die ein Visum für die Einreise nach Mexiko benötigen, ein Visum für Besucher beantragen, ohne die Erlaubnis zu haben, an bezahlten Aktivitäten teilzunehmen, selbst wenn sie auf einem der internationalen Flughäfen Mexikos im Transit reisen. Das Visum muss vor dem Antritt eines Fluges nach Mexiko eingeholt werden.
Wichtige Mitteilungen über die Einreise in Mexiko für Ausländer aller Nationalitäten mit oder ohne Visum, sehen sie HIER (Spanisch und English)
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ART DES VISUMS
Die hier angegebenen Informationen sind offiziell und werden ständig aktualisiert. Es ist daher nicht notwendig, sie durch einen Anruf oder eine E-Mail an die Konsularabteilung der Botschaft zu bestätigen. Benötige ich ein Visum für die Einreise nach Mexiko? Die unter dem folgenden Link aufgelisteten Nationalitäten benötigen für die Einreise nach Mexiko ein Visum: https://www.inm.gob.mx/gobmx/word/index.php/paises-requieren-visa-para-mexico/ Einreisebestimmungen Ein mexikanisches Visum ist für Tourismus, Transit oder unbezahlte Tätigkeiten mit einem Aufenthalt von weniger als 180 Tagen nicht erforderlich, solange die Person ein gültiges Mehrfachvisum oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung aus einem der folgenden Länder besitzt: Vereinigte Staaten, Kanada, Japan, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und Schengen-Länder. In der Schweiz ist das Äquivalent zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung eine Genehmigung des Typs "C". Inhaber einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung des Typs "B", deren Staatsangehörigkeit ein Visum erfordert, müssen bei der Botschaft ein Visum beantragen. ZU BEMERKEN: Da zwischen Mexiko und dem Kosovo keine diplomatischen Beziehungen bestehen, können kosovarische Staatsangehörige vorerst nicht nach Mexiko reisen. E-Visa für russische, türkische und ukrainische Staatsangehörige Staatsangehörige Russlands, der Türkei und der Ukraine, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, können ein E-Visum über den folgenden Link beantragen: https://www.inm.gob.mx/sae/publico/solicitud.html. ACHTUNG: Wenn Sie mit einem elektronischen Visum (SAE) nach Mexiko reisen, überprüfen Sie bitte zuerst, ob die Fluggesellschaft, mit der Sie reisen, das SAE akzeptiert. Wenn die Fluggesellschaft aus irgendeinem Grund Ihre SAE beim Check-in nicht überprüfen kann, wird Ihr Boarding nicht genehmigt. Wie kann ich ein Visum beantragen? Ab Januar 2024 werden Visa für unentgeltliche Tätigkeiten (Tourismus, Wirtschaft, Transit u. a.) für bis zu 180 Tage ausschliesslich über die Website https://citas.sre.gob.mx/ beantragt. Sollte Ihr Aufenthalt in Mexiko diesen Zeitraum überschreiten, konsultieren Sie bitte das Antragsverfahren in dem entsprechenden Abschnitt. Bevor Sie einen Termin auf der Website beantragen, achten Sie bitte darauf, dass Sie die unten aufgeführten Voraussetzungen vollständig erfüllen. Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums bei der Botschaft von Mexiko in Bern: I. Für die Erteilung eines Visums sind folgende Unterlagen erforderlich, die am Tag Ihres Termins im Original vorzulegen sind: a) Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, die ein monatliches Einkommen von mindestens CHF 1'280.00 ausweisen, zusammen mit einem von Ihrem Arbeitgeber ausgestellten Nachweis, dass Sie seit mindestens einem Jahr beschäftigt sind. Oder b) Bankauszüge der letzten 3 Monate, die ein durchschnittliches monatliches Guthaben von mindestens CHF 3'850.00 ausweisen. Wenn der Antragsteller wirtschaftlich abhängig ist (Minderjähriger oder Ehegatte): Original und Kopie des Reisepasses der Person, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist, sowie Original und Kopie des Dokuments, das die familiäre Beziehung zu der Person belegt, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist: Falls Sie die in den Anforderungen genannten Dokumente nicht einreichen, wird Ihr Antrag abgelehnt und Ihr Visum wird verweigert. II. Konsularisches Gespräch am Tag Ihres Termins. WICHTIG: Bei ungenügenden Vorstellungsgesprächen wird der Antrag abgelehnt. III. Die Visakosten sind am Tag des Termins in BAR zu bezahlen. (Konsulargebühren). HINWEIS: Die Visakosten werden nach Eingang des Antrags und nach Abschluss des konsularischen Gesprächs bezahlt, unabhängig davon, ob das Visum erteilt oder verweigert wird. Die Gebühr für ein abgelehntes Visum wird nicht zurückerstattet. WICHTIG! Das Visum ist nach der Ausstellung 180 Tage lang gültig und kann für mehrere Einreisen genutzt werden. Ist der Antragsteller minderjährig, müssen beide Elternteile bei der Unterzeichnung des Visumantrags anwesend sein. Ist nur ein Elternteil anwesend, muss der nicht anwesende Elternteil eine notariell beglaubigte Vollmacht in englischer oder spanischer Sprache vorlegen, in der er seinem Kind erlaubt, das Visum zu erhalten. Dokumente, die nicht in der Schweiz oder in Mexiko ausgestellt wurden, müssen von den Behörden des Landes, das das Dokument ausgestellt hat, apostilliert werden und falls nötig, eine offizielle Übersetzung ins Spanische oder Englische enthalten. Wenn die Dokumente nicht mit einer Apostille oder einer Übersetzung versehen sind, wird der Antrag nicht bearbeitet. Dokumente, die in Ländern ausgestellt wurden, die das Apostille-Übereinkommen nicht unterzeichnet haben (siehe Liste), müssen von der mexikanischen Botschaft oder dem mexikanischen Konsulat in dem Land, das das Dokument ausstellt, legalisiert werden. In Übereinstimmung mit der internationalen Praxis garantiert ein Visum nicht die Einreise nach Mexiko. Das Visum berechtigt Sie zwar zur Einreise nach Mexiko, die Einreise wird jedoch ausschliesslich von den mexikanischen Einwanderungsbehörden bei der Ankunft genehmigt. Wenn Sie ein Visum für die Einreise nach Mexiko benötigen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Flugtickets erst zu kaufen, nachdem Sie Ihr Visum erhalten haben. Für weitere Informationen können Sie Ihre Anfragen per E-Mail an folgende Adresse richten: Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.
Alle Reisende die mehr als 180 Tage in Mexiko bleiben, müssen ein Visum beantragen. Für die Ausstellung eines Visums sind folgende Unterlagen erforderlich, wir bitten Sie uns die Unterlagen (als Kopie) zur Überprüfung per Post zuzusenden: a) Kopie Ihrer Gehaltsabrechnungender letzten 6 Monate, auf der mindestens 3‘830.00 CHF monatliches Einkommenbestätigt wird, bitte fügen Sie hinzu: der Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis seit mindestens einem Jahr (ausgestellt von Ihrem Arbeitgeber). Die Unterlagen müssen am Tag des Vorstellungsgesprächs im Original vorgelegt werden. ODER b) Kopie Ihrer Kontoauszügeder letzten 12 Monate,auf der mindestens 63‘770.00 CHF monatliches Durchschnittsguthaben bestätigt wird. Unter folgendem Link finden Sie ein Beispiel dafür, wie wir Ihren Kontoauszug benötigen -BANKKONTO- Wenn Sie die in den Anforderungen genannten Dokumente nicht einreichen, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet und das Visum verweigert. https://embamex.sre.gob.mx/suiza/index.php/seccion-consular/tarifas-consulares WICHTIG: DOKUMENTE, DIE NICHT IN DER SCHWEIZ ODER IN MEXIKO AUSGESTELLT WURDEN, MÜSSEN VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN APOSTILLIERT UND GGF. VON OFFIZIELLEN ÜBERSETZERN INS SPANISCHE ODER ENGLISCHE ÜBERSETZT WERDEN. WENN DIE DOKUMENTE NICHT MIT EINER APOSTILLE ODER EINER ÜBERSETZUNG VERSEHEN SIND, WIRD DER ANTRAG NICHT BEARBEITET UND SIE ERHALTEN DAHER KEINEN TERMIN. Für zusätzliche Informationen: Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. Nach Ihrer Ankunft in Mexiko haben Sie 30 Tage Zeit, die Einwanderungsbehörde des Staates, in dem Sie wohnen, aufzusuchen, um Ihr Visum gegen eine Aufenthaltskarte einzutauschen. Dieses Verfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Weitere Informationen https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html?a=thgeGuQHx2k%3D&tr=hyBh72VpD1w%3D&h_sdp00=giUnJ9XgtISVcdYJXduIGw%3D%3D&h_dsplp02=en
Alle Reisende die mehr als 180 Tage in Mexiko bleiben, müssen ein Visum beantragen. Für die Ausstellung eines Visums sind folgende Unterlagen erforderlich, wir bitten Sie uns die Unterlagen (als Kopie) zur Überprüfung per Post zuzusenden: a) Kopie Ihrer Gehaltsabrechnungender letzten 6 Monate, auf der mindestens 3‘830.00 CHF monatliches Einkommenbestätigt wird, bitte fügen Sie hinzu: der Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis seit mindestens einem Jahr (ausgestellt von Ihrem Arbeitgeber). Die Unterlagen müssen am Tag des Vorstellungsgesprächs im Original vorgelegt werden. ODER b) Kopie Ihrer Kontoauszügeder letzten 12 Monate, auf der mindestens 63‘770.00 CHF monatliches Durchschnittsguthaben bestätigt wird. Unter folgendem Link finden Sie ein Beispiel dafür, wie wir Ihren Kontoauszug benötigen -BANKKONTO- Wenn Sie die in den Anforderungen genannten Dokumente nicht einreichen, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet und das Visum verweigert. https://embamex.sre.gob.mx/suiza/index.php/seccion-consular/tarifas-consulares WICHTIG: DOKUMENTE, DIE NICHT IN DER SCHWEIZ ODER IN MEXIKO AUSGESTELLT WURDEN, MÜSSEN VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN APOSTILLIERT UND GGF. VON OFFIZIELLEN ÜBERSETZERN INS SPANISCHE ODER ENGLISCHE ÜBERSETZT WERDEN. WENN DIE DOKUMENTE NICHT MIT EINER APOSTILLE ODER EINER ÜBERSETZUNG VERSEHEN SIND, WIRD DER ANTRAG NICHT BEARBEITET UND SIE ERHALTEN DAHER KEINEN TERMIN. Für zusätzliche Informationen: Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. Nach Ihrer Ankunft in Mexiko haben Sie 30 Tage Zeit, die Einwanderungsbehörde des Staates, in dem Sie wohnen, aufzusuchen, um Ihr Visum gegen eine Aufenthaltskarte einzutauschen. Dieses Verfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Weitere Informationen https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html?a=thgeGuQHx2k%3D&tr=hyBh72VpD1w%3D&h_sdp00=giUnJ9XgtISVcdYJXduIGw%3D%3D&h_dsplp02=en
Alle Reisende die mehr als 180 Tage in Mexiko bleiben, müssen ein Visum beantragen. Für die Ausstellung eines Visums sind folgende Unterlagen erforderlich, wir bitten Sie uns die Unterlagen (als Kopie) zur Überprüfung per Post zuzusenden: a) Kopie Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate, auf der mindestens 1‘280.00 CHF monatliches Einkommen bestätigt wird, bitte fügen Sie hinzu: Der Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr (ausgestellt von Ihrem Arbeitgeber). Die Unterlagen müssen am Tag des Vorstellungsgesprächs im Original vorgelegt werden. ODER b) Kopie Ihrer Kontoauszüge der letzten 3 Monate, auf der mindestens 12‘760 CHF monatliches Durchschnittsguthaben bestätigt wird. Unter folgendem Link finden Sie ein Beispiel dafür, wie wir Ihren Kontoauszug benötigen -BANKKONTO- **Alternativ dazu können Sie eine Kopie der Bestätigung eines Stipendiums (falls vorhanden) einreichen. **Bei Antragstellern unter 25 Jahren ist eine Bürgschaft der Eltern möglich, worin diese die finanzielle Unterstützung bestätigen (bitte fügen Sie die originale Bürgschafterklärung der Eltern mit Unterschrift, eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde, und eine Kopie der Ausweise Ihrer Eltern, sowie die Einkommennachweise der letzten sechs Monate hinzu Punkt 4 oben) https://embamex.sre.gob.mx/suiza/index.php/seccion-consular/tarifas-consulares WICHTIG: DOKUMENTE, DIE NICHT IN DER SCHWEIZ ODER IN MEXIKO AUSGESTELLT WURDEN, MÜSSEN VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN APOSTILLIERT UND GGF. VON OFFIZIELLEN ÜBERSETZERN INS SPANISCHE ODER ENGLISCHE ÜBERSETZT WERDEN. WENN DIE DOKUMENTE NICHT MIT EINER APOSTILLE ODER EINER ÜBERSETZUNG VERSEHEN SIND, WIRD DER ANTRAG NICHT BEARBEITET UND SIE ERHALTEN DAHER KEINEN TERMIN. Für zusätzliche Informationen: Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. Nach Ihrer Ankunft in Mexiko haben Sie 30 Tage Zeit, die Einwanderungsbehörde des Staates, in dem Sie wohnen, aufzusuchen, um Ihr Visum gegen eine Aufenthaltskarte einzutauschen. Dieses Verfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Weitere Informationen https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html?a=thgeGuQHx2k%3D&tr=hyBh72VpD1w%3D&h_sdp00=giUnJ9XgtISVcdYJXduIGw%3D%3D&h_dsplp02=en
Alle Reisende die mehr als 180 Tage in Mexiko bleiben, müssen ein Visum beantragen. Für die Ausstellung eines Visums sind folgende Unterlagen erforderlich, wir bitten Sie uns die Unterlagen (als Kopie) zur Überprüfung per Post zuzusenden: a) Kopie Ihrer Gehaltsabrechnungen der letzten 6 Monate, auf der mindestens 3‘830.00 CHF monatliches Einkommen bestätigt wird, bitte fügen Sie hinzu: der Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis seit mindestens einem Jahr (ausgestellt von Ihrem Arbeitgeber). Die Unterlagen müssen am Tag des Vorstellungsgesprächs im Original vorgelegt werden. ODER b) Kopie Ihrer Kontoauszüge der letzten 12 Monate, auf der mindestens 63‘770.00 CHF monatliches Durchschnittsguthaben bestätigt wird. Unter folgendem Link finden Sie ein Beispiel dafür, wie wir Ihren Kontoauszug benötigen -BANKKONTO- Wenn Sie die in den Anforderungen genannten Dokumente nicht einreichen, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet und das Visum verweigert. https://embamex.sre.gob.mx/suiza/index.php/seccion-consular/tarifas-consulares) WICHTIG: DOKUMENTE, DIE NICHT IN DER SCHWEIZ ODER IN MEXIKO AUSGESTELLT WURDEN, MÜSSEN VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN APOSTILLIERT UND GGF. VON OFFIZIELLEN ÜBERSETZERN INS SPANISCHE ODER ENGLISCHE ÜBERSETZT WERDEN. WENN DIE DOKUMENTE NICHT MIT EINER APOSTILLE ODER EINER ÜBERSETZUNG VERSEHEN SIND, WIRD DER ANTRAG NICHT BEARBEITET UND SIE ERHALTEN DAHER KEINEN TERMIN. Für zusätzliche Informationen: Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. Nach Ihrer Ankunft in Mexiko haben Sie 30 Tage Zeit, die Einwanderungsbehörde des Staates, in dem Sie wohnen, aufzusuchen, um Ihr Visum gegen eine Aufenthaltskarte einzutauschen. Dieses Verfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Weitere Informationen https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html?a=thgeGuQHx2k%3D&tr=hyBh72VpD1w%3D&h_sdp00=giUnJ9XgtISVcdYJXduIGw%3D%3D&h_dsplp02=en
Am Tag des Termins bringen Sie bitte folgende Dokumente mit: https://embamex.sre.gob.mx/suiza/index.php/seccion-consular/tarifas-consulares) WICHTIG: DOKUMENTE, DIE NICHT IN DER SCHWEIZ ODER IN MEXIKO AUSGESTELLT WURDEN, MÜSSEN VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN APOSTILLIERT UND GGF. VON OFFIZIELLEN ÜBERSETZERN INS SPANISCHE ODER ENGLISCHE ÜBERSETZT WERDEN. WENN DIE DOKUMENTE NICHT MIT EINER APOSTILLE ODER EINER ÜBERSETZUNG VERSEHEN SIND, WIRD DER ANTRAG NICHT BEARBEITET UND SIE ERHALTEN DAHER KEINEN TERMIN. Für zusätzliche Informationen: Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. Nach Ihrer Ankunft in Mexiko haben Sie 30 Tage Zeit, die Einwanderungsbehörde des Staates, in dem Sie wohnen, aufzusuchen, um Ihr Visum gegen eine Aufenthaltskarte einzutauschen. Dieses Verfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Weitere Informationen https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html?a=thgeGuQHx2k%3D&tr=hyBh72VpD1w%3D&h_sdp00=giUnJ9XgtISVcdYJXduIGw%3D%3D&h_dsplp02=en
ODER Unter folgendem Link finden Sie ein Beispiel dafür, wie wir Ihren Kontoauszug benötigen -BANKKONTO- Wenn Sie die in den Anforderungen genannten Dokumente nicht einreichen, wird Ihr Antrag nicht bearbeitet und das Visum verweigert. Erfolgreiches Interview in der konsularischen Abteilung am Tag des Termins. WICHTIG: DOKUMENTE, DIE NICHT IN DER SCHWEIZ ODER IN MEXIKO AUSGESTELLT WURDEN, MÜSSEN VON DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN APOSTILLIERT UND GGF. VON OFFIZIELLEN ÜBERSETZERN INS SPANISCHE ODER ENGLISCHE ÜBERSETZT WERDEN. WENN DIE DOKUMENTE NICHT MIT EINER APOSTILLE ODER EINER ÜBERSETZUNG VERSEHEN SIND, WIRD DER ANTRAG NICHT BEARBEITET UND SIE ERHALTEN DAHER KEINEN TERMIN. Für zusätzliche Informationen: Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. Nach Ihrer Ankunft in Mexiko haben Sie 30 Tage Zeit, die Einwanderungsbehörde des Staates, in dem Sie wohnen, aufzusuchen, um Ihr Visum gegen eine Aufenthaltskarte einzutauschen. Dieses Verfahren ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Weitere Informationen https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html?a=thgeGuQHx2k%3D&tr=hyBh72VpD1w%3D&h_sdp00=giUnJ9XgtISVcdYJXduIGw%3D%3D&h_dsplp02=en