Informationen zu Reisen von minderjährigen Kindern und Jugendlichen zwischen Deutschland und Mexiko

 

I. Ausreise minderjähriger Personen aus Deutschland mit Reiseziel Mexiko

Jede minderjährige Person unter 18 Jahren muss mit einem eigenen und gültigen Reisepass reisen, unabhängig davon, ob es sich um einen deutschen, mexikanischen oder einen anderen Reisepass handelt, sowie – falls erforderlich – mit dem für das Zielland entsprechenden Visum oder Aufenthaltstitel.

Reist die minderjährige Person nicht in Begleitung aller Sorge- oder Erziehungsberechtigten, wird empfohlen, eine schriftliche Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Personen mitzuführen, vorzugsweise mit notariell oder behördlich beglaubigten Unterschriften.

Fluggesellschaften, die Flüge zwischen Deutschland und Mexiko durchführen, können zusätzliche Anforderungen stellen (besondere Formulare für unbegleitete Minderjährige, Einverständniserklärungen, Kopien von Dokumenten usw.). Daher sollte vor der Reise stets die jeweilige Fluggesellschaft konsultiert werden.

Es wird empfohlen, dass die minderjährige Person eine Reisegenehmigung mitführt, die von den Sorge- oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist und Folgendes enthält:

  • Die ausdrückliche Genehmigung der Reise nach Mexiko.
  • Die vorgesehenen Abreise- und Rückreisedaten.
  • Die Reiseroute (Flüge, Zielort).
  • Kontaktdaten der verantwortlichen Personen in Mexiko und in Deutschland.

Es ist ratsam, dass die Unterschriften der erteilenden Personen in Deutschland notariell beglaubigt werden.

Für die Vorlage bei mexikanischen Behörden wird empfohlen, dass diese Genehmigung mit einer Apostille versehen und gegebenenfalls ins Spanische übersetzt ist.

Zusätzlich kann die Fluggesellschaft verlangen, interne Formulare für unbegleitete Minderjährige auszufüllen; diese müssen direkt bei der Fluggesellschaft beantragt werden.

Zusätzlich zu den Reisedokumenten des Kindes (Reisepass, ggf. Visum) wird empfohlen, dass der begleitende Elternteil eine schriftliche Genehmigung des anderen sorge- oder erziehungsberechtigten Elternteils mitführt, in der die Reise nach Mexiko erlaubt wird.

Es wird empfohlen, dass die Unterschrift dieses Elternteils notariell oder behördlich beglaubigt ist und eine Kopie seines Ausweisdokuments beigefügt wird.

Hat nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht oder die alleinige elterliche Sorge, sollte eine Kopie der gerichtlichen Entscheidung oder eines amtlichen Dokuments mitgeführt werden, das dies belegt, um das Fehlen der Zustimmung des anderen Elternteils zu rechtfertigen.

Reist das Kind in Begleitung einer erwachsenen Person, die nicht Elternteil oder gesetzlicher Vormund ist, wird empfohlen, eine Reisegenehmigung mitzuführen, die von allen Sorge- oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist.

Das Dokument sollte:

  • Die minderjährige Person eindeutig identifizieren.
  • Die begleitende erwachsene Person sowie deren Beziehung zum Kind benennen.
  • Die Genehmigung der Reise nach Mexiko unter Angabe von Reisedaten und Reisezweck enthalten.

Es wird empfohlen, dass die Genehmigung notariell beglaubigt, für die Verwendung in Mexiko apostilliert und – falls erforderlich – ins Spanische übersetzt ist.

 

II. Einreise und Aufenthalt minderjähriger Personen in Mexiko (aus Deutschland)

Die mexikanischen Behörden überprüfen die migrationsrechtlichen Dokumente der minderjährigen Person und können in bestimmten Fällen zusätzliche Genehmigungen verlangen, insbesondere wenn das Kind nicht mit beiden Elternteilen oder Vormündern reist.

Kinder und Jugendliche mit mexikanischer Staatsangehörigkeit müssen mit einem gültigen mexikanischen Reisepass nach Mexiko einreisen.

Bei doppelter Staatsangehörigkeit wird empfohlen, beide Reisepässe mitzuführen; für die Ein- oder Ausreise aus Mexiko kann jedoch die Verwendung des mexikanischen Reisepasses verlangt werden.

Verlässt ein mexikanisches Kind oder ein ausländisches Kind mit Wohnsitz in Mexiko das Land später ohne beide Elternteile oder Vormünder (z. B. Rückreise nach Deutschland oder in ein anderes Land), gelten die mexikanischen Vorschriften zur Ausreise Minderjähriger (siehe Abschnitt III).

Minderjährige mit deutscher oder anderer Staatsangehörigkeit müssen die allgemeinen migrationsrechtlichen Einreisebestimmungen Mexikos erfüllen, abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und dem Reisezweck (Tourismus, Familienbesuch, Aufenthalt usw.).

In der Regel ist ein gültiger Reisepass erforderlich (mit einer Mindestgültigkeit, die zumindest die geplante Aufenthaltsdauer in Mexiko abdeckt) sowie gegebenenfalls ein Visum oder eine migrationsrechtliche Genehmigung gemäß den geltenden mexikanischen Vorschriften.

Reist eine ausländische minderjährige Person allein oder in Begleitung Dritter nach Mexiko ein, können die mexikanischen Behörden eine Genehmigung der Eltern oder Sorgeberechtigten verlangen, insbesondere zur Vermeidung von Kindesentziehungen. Daher ist es ratsam, eine apostillierte und gegebenenfalls ins Spanische übersetzte Einverständniserklärung mitzuführen.

Bei der Einreisekontrolle können die Behörden Dokumente verlangen, die die Beziehung zwischen dem Kind und den begleitenden Personen belegen (z. B. Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder gleichwertige Dokumente).

Bei Zweifeln an der Sorge, Obhut oder Reisegenehmigung kann die Migrationsbehörde Befragungen durchführen oder zusätzliche Unterlagen anfordern.

Die Vorlage klarer, apostillierter und gegebenenfalls übersetzter Genehmigungen erleichtert und beschleunigt die Einreisekontrolle.

 

III. Ausreise minderjähriger Personen aus Mexiko mit Reiseziel Deutschland

Die Ausreise von Kindern und Jugendlichen aus Mexiko unterliegt besonderen Kontrollen durch das Nationale Migrationsinstitut (INM).

Für minderjährige Personen mexikanischer Staatsangehörigkeit sowie für ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko, die allein oder in Begleitung eines volljährigen Dritten reisen, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge oder Vormundschaft ist, ist das Formular zur Ausreisegenehmigung aus dem Staatsgebiet des INM (auch bekannt als SAM) verpflichtend.

Dieses Formular muss von den Inhabern der elterlichen Sorge oder Vormundschaft unterzeichnet und mit Kopien ihrer amtlichen Ausweisdokumente versehen sein.

Das Formular ist bei der Ausreise gemeinsam mit dem Reisepass des Minderjährigen und gegebenenfalls dessen migrationsrechtlichen Unterlagen beim INM vorzulegen.

Mexikanische Kinder oder ausländische Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko, die ohne erwachsene Begleitperson reisen, müssen über das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Ausreisegenehmigungsformular des INM verfügen.

Zusätzlich kann die Fluggesellschaft eigene Formulare und Bedingungen für unbegleitete Minderjährige verlangen.

Reist ein Kind aus Mexiko in Begleitung nur eines Elternteils aus, kann das INM das entsprechende Genehmigungsformular oder gleichwertige Unterlagen verlangen, die die Zustimmung des nicht mitreisenden Elternteils belegen.

Es wird empfohlen, dass der abwesende Elternteil eine schriftliche Genehmigung mit notariell oder behördlich beglaubigter Unterschrift erteilt.

Besteht eine gerichtliche Entscheidung über das alleinige Sorgerecht, sollte eine Kopie dieser Entscheidung mitgeführt werden, um sie gegebenenfalls den Migrationsbehörden vorzulegen.

Reist ein minderjähriges Kind mexikanischer Staatsangehörigkeit oder ein ausländisches Kind mit Wohnsitz in Mexiko in Begleitung einer Person, die nicht seine Eltern oder gesetzlichen Vormünder sind (Großeltern, Verwandte, Freunde usw.), ist die ausdrückliche Genehmigung der Personen, die die elterliche Sorge oder Vormundschaft ausüben, zwingend erforderlich, in der Regel mittels des entsprechenden Formulars des Nationalen Migrationsinstituts (INM).

Die begleitende Person muss im Dokument eindeutig identifiziert sein und mit den bei der Migrationskontrolle vorgelegten Daten übereinstimmen.

 

IV. Einreise minderjähriger Personen nach Deutschland aus Mexiko

Obwohl es kein einheitliches bundesweit verpflichtendes Formular gibt, erwarten die Behörden und Fluggesellschaften, dass die Reise mit der Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgt.

  1. Gültiger Reisepass der minderjährigen Person.
  2. Entsprechendes Schengen-Visum oder Aufenthaltstitel, je nach Situation des Kindes.
  3. Dokumente zum Nachweis der Abstammung und/oder des Sorgerechts, sofern erforderlich (Geburtsurkunde, gerichtliche Entscheidungen usw.).

Es wird empfohlen, eine von den Sorge- oder Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung mitzuführen, die die Einreise des Kindes nach Deutschland genehmigt und Reisedetails sowie Kontaktdaten enthält.

Es wird empfohlen, dass diese Erklärung notariell oder behördlich beglaubigt und – wenn möglich – ins Deutsche oder Englische übersetzt ist.

Der begleitende Elternteil sollte idealerweise eine Genehmigung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mit beglaubigter Unterschrift mitführen, aus der die Zustimmung zur Reise hervorgeht.

Besteht alleiniges Sorgerecht, ist es empfehlenswert, eine Kopie der entsprechenden Entscheidung oder des entsprechenden Dokuments mitzuführen.

 

Reist das Kind nach Deutschland in Begleitung eines erwachsenen Dritten, wird empfohlen, eine Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge oder Vormundschaft vorzulegen, in der die begleitende Person und der Zweck der Reise klar benannt sind.

Es ist ratsam, dass diese Erklärung notariell beglaubigt und ins Deutsche oder Englische übersetzt ist.

 

V. Empfohlener Inhalt von Genehmigungen und Einverständniserklärungen

Zur Erleichterung der migrationsrechtlichen Abwicklung in Mexiko und Deutschland sollten die Genehmigungen oder Formulare mindestens folgende Angaben enthalten:

Angaben zum Kind

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Nummer und Art des/der Reisepasses/-pässe

Angaben zu den Sorge- oder Erziehungsberechtigten

  • Vollständige Namen
  • Anschriften
  • Telefonnummern und E-Mail-Adressen
  • Nummern der Ausweis- oder Reisedokumente

Reisedaten

  • Zielland/-länder (Mexiko und/oder Deutschland)
  • Ungefähre Abreise- und Rückreisedaten
  • Flugnummer(n), Fluggesellschaft(en) und Zwischenstopps, sofern bekannt
  • Reisezweck (Tourismus, Familienbesuch, Studium usw.)

Begleitperson (falls zutreffend)

  • Vollständiger Name
  • Beziehung zum Kind (Verwandter, Vertrauensperson usw.)
  • Reisepass- oder Ausweisnummer
  • Kontaktdaten

Formelle Angaben

  • Ort und Datum der Unterzeichnung
  • Unterschrift(en) der genehmigenden Person(en)
  • Notarielle oder behördliche Beglaubigung, je nach Ausstellungsland
  • Haager Apostille zur Verwendung im anderen Land, sofern erforderlich
  • Amtliche Übersetzung (z. B. ins Spanische, Deutsche oder Englische), wenn die Sprache des Dokuments nicht der Sprache des Ziellandes entspricht

 

VI. Abschließende Empfehlungen

Vor jeder Reise sollten stets die spezifischen Anforderungen der Fluggesellschaften hinsichtlich der Beförderung Minderjähriger überprüft werden (unbegleitete Minderjährige, Begleitung durch Dritte, Altersgrenzen, interne Formulare usw.).

Die jeweils geltenden Vorschriften des Nationalen Migrationsinstituts (INM) Mexikos sowie der zuständigen deutschen Behörden zur Ein- und Ausreise Minderjähriger sollten rechtzeitig geprüft werden.

Kopien aller relevanten Dokumente (Reisepässe, Geburtsurkunden, gerichtliche Entscheidungen, Genehmigungen, Ausweise) sollten während der gesamten Reise aufbewahrt werden.

Im Zweifelsfall wird empfohlen, sich an die Botschaft Mexikos in Deutschland oder an die mexikanischen Konsulate im Bundesgebiet zu wenden, um aktuelle und allgemeine Informationen zu erhalten.

 

Die Botschaft Mexikos in Deutschland übernimmt keine Verantwortung für individuelle migrationsrechtliche Entscheidungen anderer Behörden; diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung der Öffentlichkeit.