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VISA
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Ab dem 1. Februar 2023 werden Visumsanträge nach Terminvereinbarung (ein Termin pro Person) über das System MiConsulado bearbeitet. (Wie kann ich ein Termin im Portal MiConsulado vereinbaren?)
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Bitte wählen Sie dort die Option „Visum“ aus. Wenn Sie ein anderes Verfahren im MiConsulado-Portal ausgewählt haben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
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Die Terminbeantragung muss auf den Namen der Person lauten, die das Visum benötigt, auch wenn diese minderjährig ist.
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Sobald der Termin bestätigt ist, senden Sie die Unterlagen, das ausgefüllte Formular und die Terminbestätigung bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Bitte legen Sie bei Ihrem Termin die Dokumente im Original und eine Fotokopie vor.
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Unvollständige oder fehlerhaft eingereichte Unterlagen führen dazu, dass Ihr Visum am Tag des Termins nicht bearbeitet werden kann und Sie einen neuen Termin im Portal MiConsulado vereinbaren müssen.
Wenn Sie in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Saarland wohnen, müssen Sie Ihr Visum im mexikanischen Konsulat in Frankfurt/Main beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Informieren Sie sich bitte vor der Terminvereinbarung in der entsprechenden Rubrik über die Anforderungen für die Beantragung der von Ihnen benötigten Art von Visum (siehe unten).
- Seit 2017 können mexikanische Visa nicht mehr auf kosovarischen Pässen ausgestellt werden. Visumsanträge für kosovarische Pässe werden abgelehnt.
- Nach den geltenden mexikanischen Einwanderungsbestimmungen sind die Einwanderungsbeamten in Mexiko befugt, über die Einreise von Ausländern an den Einreisestellen zu entscheiden, auch, wenn diese ein gültiges Visum mit sich führen. Diesbezüglich übernimmt die Botschaft keine Verantwortung.
Wichtige Informationen zu den Einreisebestimmungen für Mexiko: .
Waren, die Sie nach Mexiko einführen dürfen (Spanisch)
Reguläre Einreisebestimmungen für nicht Mexikanische StaatbürgerInnen
Verfahren
- Je nach Zweck Ihres Besuchs in Mexiko müssen Sie ermitteln, ob Sie ein Visum benötigen und welche Art von Visum für Sie gilt. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Anforderungen je nach Art des Visums erfüllen (siehe unten).
- Vereinbaren Sie Ihren Termin über den Link „Miconsulado“. Es ist nicht möglich, Termine auf anderem Wege zu vereinbaren.
- Füllen Sie das Formular aus
- Senden Sie das Formular, die Unterlagen und die Terminbestätigung per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, im Einzelfall zusätzliche Unterlagen anzufordern. Wenn das Gespräch erfolgreich verläuft, wird das Visum noch am selben Tag ausgestellt, sofern es keine technischen Probleme gibt.
- Erscheinen Sie am Tag Ihres Termins persönlich in der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin und bringen Sie alle Dokumente im Original und in Kopie mit. Sie erhalten die Originale am Ende des Verfahrens zurück.
- Die Zahlung muss per Banküberweisung im selben Monat erfolgen, in dem Sie Ihren Termin wahrnehmen. Bitte bringen Sie den Einzahlungsnachweis zum Termin mit.
- Informationen zu den aktuell geltenden Gebühren finden Sie hier: Konsulargebühren
Visumstyp
Brauche ich ein Visum?
Kicken Sie hier - Liste der visumpflichtigen Länder.
Für meine Staatsangehörigkeit ist KEIN Visum erforderlich:
In diesem Fall können Sie Mexiko besuchen, sofern Ihr Aufenthalt nicht mehr als 180 Tage beträgt, unabhängig davon, ob sie als Touristen, Geschäftsleute, Praktikanten, Freiwillige, Berater, Studenten, Techniker, Korrespondenten, Geistliche oder Transitreisende einreisen. Sie dürfen dabei keine bezahlte Tätigkeit ausüben.
Meine Staatsangehörigkeit erfordert ein Visum:
Wenn Sie im Besitz eines mindestens 6 Monate gültigen Visums für die USA oder eines unbefristeten Aufenthaltstitels („permanent resident“) für die USA, Kanada, Japan, Großbritannien oder den Schengen-Raum sind (z. B. Deutschland), müssen Sie kein Touristenvisum beantragen und können für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen nach Mexiko einreisen.
- Im Fall von Deutschland wird der „permanent resident“ Aufenthalt als „Unbefristete Niederlassungserlaubnis" oder „Daueraufenthalt" bezeichnet (siehe Beispiele).
- Andere Arten von Aufenthaltstiteln in Deutschland gelten als befristeter Aufenthalt („temporary residence“) und befreien sie daher NICHT von der Visumpflicht.
- Wenn Besitzer deutscher Reiseausweise (Inhaber von grauen und blauen Reiseausweisen) oder eines Passersatzes eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen, dürfen Sie als Tourist, Transitreisender oder Geschäftsreisender in Mexiko ohne Visum einreisen.
- Staatsangehörige der Türkei, Russlands und der Ukraine können anstelle des Visums eine elektronische Genehmigung (SAE-Genehmigung) beantragen, sofern sie auf dem Luftweg nach Mexiko einreisen. Dafür prüfen Sie bitte, ob die Fluggesellschaft eine solche Genehmigung akzeptiert. Weitere Informationen: https://www.inm.gob.mx/sae/publico/en/solicitud.html
- Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg müssen Sie ein Visum beantragen.
Für Aufenthalte über 180 Tagen (mehr als 6 Monate) benötigen die Angehörigen ALLER Nationalitäten ein Visum.
Anforderungen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass (Seite mit persönlichen Daten) mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten. Nicht-EU-Bürger fügen bitte eine Kopie ihres Aufenthaltstitels in Deutschland bei.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild in Farbe mit weißem Hintergrund, Frontalaufnahme ohne Brille. Bitte bringen Sie das Foto erst zum Termin mit.
- Nachweis Ihrer Finanzlage (entweder oder):
a) Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, die ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.327,00 € und (bei Angestellten oder Beamten) eine Berufstätigkeit/Dienstzugehörigkeit von mindestens einem Jahr im selben Unternehmen/Dienstverhältnis belegen,
ODER
b) Kontoauszüge oder Investitionsbelege der letzten 3 Monate, aus denen ein durchschnittlicher monatlicher Saldo von jeweils mindestens 3.983,00 € eindeutig hervorgeht. Bitte reichen Sie nicht die vollständigen Kontenauszüge mit allen Ein- und Ausgaben ein; es wird nur die Deckung des Kontos mit der o.g. Summe benötigt..
c) Studierende in Deutschland: Studiennachweis und einen Beschäftigungs-, Stipendien- oder Unterhaltsnachweis über mindestens 797,00 € netto für die letzten 3 Monate..
5. Interview am Tag des Termins im Konsulat.
6. Zahlung der Gebührener im Monat des Termins: Konsulargebühren
WICHTIG:
- Am Tag des Termins müssen Sie persönlich erscheinen und die Originaldokumente, je eine Kopie und den Zahlungsnachweis mitbringen.
- Das Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Ausstellung und berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise.
- Das Visum „Besucher ohne Erlaubnis zur Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit" (Tourismus/Transit) ist für Staatsangehörige von Guatemala, Haiti, El Salvador, Honduras, Nicaragua, der Dominikanischen Republik, Serbien und Südafrika gebührenfrei.
Anforderungen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass (Seite mit persönlichen Daten) mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten. Nicht-EU-Bürger fügen bitte eine Kopie ihres Aufenthaltstitels in Deutschland bei.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild in Farbe mit weißem Hintergrund, Frontalaufnahme ohne Brille. Bitte bringen Sie das Foto erst zum Termin mit.
- Nachweis Ihrer Finanzlage (entweder oder):
a) Lohn- oder Gehaltsabrechnungen für die letzten 6 Monate, die ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 3.983,00 € bestätigen,
ODER
b) Kontoauszüge oder Investitionsbelege der letzten 12 Monate, die einen durchschnittlichen monatlichen Saldo von mindestens 66.377,00 € eindeutig ausweisen. Bitte reichen Sie nicht die vollständigen Kontenauszüge mit allen Ein- und Ausgaben ein; es wird nur die Deckung des Kontos mit der o.g. Summe benötigt.
5. Für jeden wirtschaftlich abhängigen Angehörigen einer Person mit einem befristeten Aufenthaltsvisum müssen pro Monat 995,00 € netto durch Bankguthaben (12 Monate) oder Beschäftigung (6 Monate) nachgewiesen werden.
6. Interview am Tag des Termins im Konsulat.
7. Zahlung der Gebührener im Monat des Termins: Konsulargebühren
WICHTIG:
- Am Tag des Termins müssen Sie persönlich erscheinen und die Originaldokumente, je eine Kopie und den Zahlungsnachweis mitbringen.
- Das Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Ausstellung und berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise.
- Nach Ankunft in Mexiko muss der Inhaber innerhalb von 30 Tagen bei der Zweigstelle des Nationalen Migrationsinstituts am Wohnort eine Aufenthaltskarte beantragen: https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html
- Erst nach Erhalt der Aufenthaltskarte ist eine Ausreise aus Mexiko möglich.
Anforderungen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass (Seite mit persönlichen Daten) mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten. Nicht-EU-Bürger fügen bitte eine Kopie ihres Aufenthaltstitels in Deutschland bei.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild in Farbe mit weißem Hintergrund, Frontalaufnahme ohne Brille. Bitte bringen Sie das Foto erst zum Termin mit.
- Originalschreiben mit der Zusage der mexikanischen Universität oder Bildungseinrichtung, an der Sie studieren werden, mit folgenden Angaben: Name des Studierenden, angestrebter Abschluss, Studienrichtung, Name des Kurses, Studiengebühr, Angaben der Bildungseinrichtung (offizielles Logo, Stempel, Unterschrift).
- Nachweis Ihrer Finanzlage (entweder oder):
a) Gehaltsabrechnungen oder Nachweis über Unterhalt oder ein Stipendium, mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.327,00 € für die letzten 3 Monate,
ODER
b) Kontoauszüge oder Investitionsbelege der letzten 3 Monate, aus denen ein durchschnittlicher monatlicher Saldo von mindestens 13.275,00 € eindeutig hervorgeht. Bitte reichen Sie nicht die vollständigen Kontenauszüge mit allen Ein- und Ausgaben ein; es wird nur die Deckung des Kontos mit der o.g. Summe benötigt.
c) Die finanzielle Situation kann von den Eltern belegt werden, sofern der Antragsteller nicht älter als 25 Jahre ist, oder durch den Nachweis eines ausreichenden Stipendiums oder einer Finanzierung.
6. Interview am Tag des Termins im Konsulat.
7. Zahlung der Gebührener im Monat des Termins: Konsulargebühren
WICHTIG:
- Am Tag des Termins müssen Sie persönlich erscheinen und die Originaldokumente, je eine Kopie und den Zahlungsnachweis mitbringen.
- Das Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Ausstellung und berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise.
- Nach Ankunft in Mexiko muss der Inhaber innerhalb von 30 Tagen bei der Zweigstelle des Nationalen Migrationsinstituts am Wohnort eine Aufenthaltskarte beantragen: https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html
- Erst nach Erhalt der Aufenthaltskarte ist eine Ausreise aus Mexiko möglich.
Jeder Reisende, der in Mexiko einer bezahlten Tätigkeit nachgehen will, benötigt eine Arbeitserlaubnis, die von dem potenziellen mexikanischen Arbeitgeber in Mexiko beim Instituto Nacional de Migración (INM) beantragt werden muss. Wichtig: Sobald Sie Ihre NUT-Nummer erhalten haben, haben Sie 30 Tage Zeit, um einen Termin für die Bearbeitung Ihres Visums zu vereinbaren.
- Das Unternehmen in Mexiko, das Sie einstellen wird, muss Ihre Arbeitserlaubnis beim Instituto Nacional de Migración beantragen.
- Wenn Sie sich bis zu 180 Tage in Mexiko aufhalten möchten, muss das Unternehmen ein Visum für „Besucher mit Genehmigung zur Ausübung einer bezahlten Tätigkeit" beantragen.
- Wenn Sie sich länger als 180 Tage in Mexiko aufhalten werden, muss das Unternehmen ein Visum zum „Befristeten Aufenthalt aufgrund eines Beschäftigungsangebots“ beantragen.
- Die Botschaft kann Ihr Visum erst dann bearbeiten, wenn Ihre Arbeitserlaubnis vom Migrationsinstitut genehmigt wurde.
Anforderungen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass (Seite mit persönlichen Daten) mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten. Nicht-EU-Bürger fügen bitte eine Kopie ihres Aufenthaltstitels in Deutschland bei.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild in Farbe mit weißem Hintergrund, Frontalaufnahme ohne Brille. Bitte bringen Sie das Foto erst zum Termin mit.
- „NUT"-Genehmigung vom INM und Kopie des Schreibens des mexikanischen Arbeitgebers.
- Interview am Tag des Termins im Konsulat.
- Zahlung der Gebührener im Monat des Termins: Konsulargebühren
WICHTIG:
- Am Tag des Termins müssen Sie persönlich erscheinen und die Originaldokumente, je eine Kopie und den Zahlungsnachweis mitbringen.
- Das Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Ausstellung und berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise.
- Nach Ankunft in Mexiko muss der Inhaber innerhalb von 30 Tagen bei der Zweigstelle des Nationalen Migrationsinstituts am Wohnort eine Aufenthaltskarte beantragen: https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html
- Erst nach Erhalt der Aufenthaltskarte ist eine Ausreise aus Mexiko möglich.
Anforderungen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass (Seite mit persönlichen Daten) mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten. Nicht-EU-Bürger fügen bitte eine Kopie ihres Aufenthaltstitels in Deutschland bei.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild in Farbe mit weißem Hintergrund, Frontalaufnahme ohne Brille. Bitte bringen Sie das Foto erst zum Termin mit.
- Nachweis Ihrer Finanzlage (entweder oder):
a) Rentenbelege, die ein monatliches Nettoeinkommen von 6.638,00 € für die letzten 6 Monate bestätigen
ODER
b) Kontoauszüge oder Investitionsbelege der letzten 12 Monate, aus denen ein durchschnittlicher monatlicher Saldo von mindestens 265.507,00 € eindeutig hervorgeht. Bitte reichen Sie nicht die vollständigen Kontenauszüge mit allen Ein- und Ausgaben ein; es wird nur die Deckung des Kontos mit der o.g. Summe benötigt.
5. Interview am Tag des Termins im Konsulat.
6. Zahlung der Gebührener im Monat des Termins: Konsulargebühren
WICHTIG:
- Am Tag des Termins müssen Sie persönlich erscheinen und die Originaldokumente, je eine Kopie und den Zahlungsnachweis mitbringen.
- Das Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Ausstellung und berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise.
- Nach Ankunft in Mexiko muss der Inhaber innerhalb von 30 Tagen bei der Zweigstelle des Nationalen Migrationsinstituts am Wohnort eine Aufenthaltskarte beantragen: https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html
- Erst nach Erhalt der Aufenthaltskarte ist eine Ausreise aus Mexiko möglich.
Anforderungen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass (Seite mit persönlichen Daten) mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten. Nicht-EU-Bürger fügen bitte eine Kopie ihres Aufenthaltstitels in Deutschland bei.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild in Farbe mit weißem Hintergrund, Frontalaufnahme ohne Brille. Bitte bringen Sie das Foto erst zum Termin mit.
- Urkunde über die Eheschließung mit einem mexikanischen Staatsangehörigen (für die Beantragung eines befristeten Aufenthalts) oder mexikanische Geburtsurkunde eines eigenen Kindes mit mexikanischer Staatsangehörigkeit (unbefristeter Aufenthalt).
- Gültiger mexikanischer Reisepass der mexikanischen Person
- Interview am Tag des Termins im Konsulat. HINWEIS: Für die Bearbeitung des Aufenthaltsvisums für Familienangehörige ist es erforderlich, dass die mexikanische Person ihr Familienmitglied bei der Beantragung begleitet.
- Zahlung der Gebührener im Monat des Termins: Konsulargebühren
WICHTIG:
- Am Tag des Termins müssen Sie persönlich zusammen mit Ihrem mexikanischen Familienangehörigen erscheinen und die Originaldokumente, eine Kopie und den ausgedruckten Zahlungsnachweis mitbringen.
- Das Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Ausstellung und berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise.
- Nach Ankunft in Mexiko muss der Inhaber innerhalb von 30 Tagen bei der Zweigstelle des Nationalen Migrationsinstituts am Wohnort eine Aufenthaltskarte beantragen: https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html
- Erst nach Erhalt der Aufenthaltskarte ist eine Ausreise aus Mexiko möglich.
Anforderungen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass (Seite mit persönlichen Daten) mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten. Nicht-EU-Bürger fügen bitte eine Kopie ihres Aufenthaltstitels in Deutschland bei.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild in Farbe mit weißem Hintergrund, Frontalaufnahme ohne Brille. Bitte bringen Sie das Foto erst zum Termin mit.
- Zulassungsschreiben der mexikanischen Schule in spanischer Sprache. Das Schreiben muss mit dem offiziellen Stempel, der Unterschrift des Verantwortlichen und dem offiziellen Geschäftslogo der Schule versehen sein. Es muss eine Kopie eines gültigen Ausweises des Unterzeichners beigefügt werden.
- Kopie des „Guarantee Form“ (Section E Page 1 und Section F Page 1).
- Bestätigungsschreiben des Rotary-Clubs, in dem die Übernahme der Schulgebühren bestätigt wird, sowie Bestätigung der Übernahme von Unterkunft und Verpflegung durch die Gastfamilie.
- Nachweis der finanziellen Situation: Bürgschaft der Eltern, aus welcher hervorgeht, dass Sie eine monatliche Unterstützung von mindestens 995,00 € erhalten. Bitte fügen Sie auch eine Kopie der Ausweise der Eltern hinzu, sowie Kopien ihrer Gehaltsabrechnungen oder der Bankauszüge der letzten 6 Monate. Bitte reichen Sie nicht die vollständigen Kontenauszüge mit allen Ein- und Ausgaben ein; es wird nur die Deckung des Kontos mit der o.g. Summe benötigt.
- Bürgschaftserklärung der Eltern
- Interview am Tag des Termins im Konsulat.
- Zahlung der Gebührener im Monat des Termins: Konsulargebühren
Für Minderjährige (zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen:
- Eine auf den Namen des Vormunds, bei dem die minderjährige Person wohnen wird, lautende notarielle Vollmacht, die diesen bevollmächtigt, die Einwanderungsverfahren durchzuführen, das Kind/den Jugendlichen rechtlich zu vertreten und seine Ausreise aus dem Hoheitsgebiet zu genehmigen. Vollmachten, die vor einem deutschen Notar ausgestellt wurden, müssen von einem beeidigten Übersetzer übersetzt und zusätzlich apostilliert werden, um in Mexiko gültig zu sein. Die minderjährige Person muss diese Vollmacht bei der Einreise nach Mexiko unbedingt mitführen.
- Geburtsurkunde des Minderjährigen und eine Kopie der Personalausweise von Vater und Mutter. Der Visumsantrag muss von beiden Elternteilen unterzeichnet werden, und beide Elternteile müssen am Tag des Termins persönlich erscheinen. Falls dies nicht möglich ist, legen Sie bitte eine notariell beglaubigte und apostillierte Einverständniserklärung beider Elternteile vor.
- Ist nur ein Elternteil anwesend, so ist eine Urkunde erforderlich, aus der hervorgeht, dass er/sie die alleinige elterliche Sorge innehat. Wurde diese Urkunde nicht in Deutschland ausgestellt, so ist sie zu apostillieren, von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische oder Englische zu übersetzen und von einem Notar in Deutschland zu beglaubigen, falls sie nicht in deutscher Sprache abgefasst ist.
WICHTIG
- Zum Termin müssen der Antragsteller und seine Eltern persönlich anwesend sein und die Originaldokumente, Kopien und den ausgedruckten Zahlungsbeleg vorlegen.
- Das Visum ist 180 Tage nach der Erteilung für eine Einreise gültig.
- Nach Ankunft in Mexiko muss der Inhaber innerhalb von 30 Tagen bei der Zweigstelle des Nationalen Migrationsinstituts am Wohnort eine Aufenthaltskarte beantragen. (https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html).
- Erst nach Erhalt der Aufenthaltskarte ist eine Ausreise aus Mexiko möglich.
Anforderungen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass (Seite mit persönlichen Daten) mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten. Nicht-EU-Bürger fügen bitte eine Kopie ihres Aufenthaltstitels in Deutschland bei.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild in Farbe mit weißem Hintergrund, Frontalaufnahme ohne Brille. Bitte bringen Sie das Foto erst zum Termin mit.
- Einladung der Einrichtung in Mexiko in spanischer Sprache. Das Schreiben muss die folgenden Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Staatsangehörigkeit des Antragstellers;
- Name oder Firmenname der Organisation;
- Offizielle Registrierungsnummer, falls zutreffend;
- Zweck der privaten oder öffentlichen Organisation oder Einrichtung;
- Vollständige Adresse und Kontaktangaben der Organisation oder Einrichtung;
- Informationen über die durchzuführende Tätigkeit oder das Projekt. Die Tätigkeit muss mit den Zielen der einladenden Organisation/Institution in Zusammenhang stehen;
- Voraussichtliche Dauer oder ungefähres Datum des Abschlusses der Aktivität;
- Deckung der Lebenshaltungskosten; und
- Kopie des amtlichen Ausweises mit Unterschrift und Foto der Person, die das Antwortschreiben unterzeichnet.
- Die einladende Organisation oder private Einrichtung muss Nachweise über Investitionen oder Bankguthaben von durchschnittlich pro Monat 2,489,300 mexikanischen Pesos (etwa 132.753,00 Euro) im Original und in Kopie vorlegen. Öffentliche Einrichtungen und private Einrichtungen, die dem nationalen Bildungssystem angehören, müssen ihre Zahlungsfähigkeit nicht nachweisen.
- Dokumente, mit denen die ausländische Person nachweist, dass sie über die erforderlichen Erfahrungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten oder Kenntnisse verfügt, um die Tätigkeit auszuüben, für die sie eingeladen wurde, im Original und in Kopie.
- Für den Fall, dass die einladende Einrichtung die Lebenshaltungskosten nicht übernimmt:
- Kopie der Unterlagen, die belegen, dass der Antragsteller in den letzten sechs Monaten eine Arbeit oder eine Rente mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 3.983,00 € hatte,
ODER
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- Kontoauszüge oder Investitionsbelege der letzten 12 Monate, aus denen ein durchschnittlicher monatlicher Saldo von mindestens 66.377,00 € eindeutig hervorgeht. Bitte reichen Sie nicht die vollständigen Kontenauszüge mit allen Ein- und Ausgaben ein; es wird nur die Deckung des Kontos mit der o.g. Summe benötigt.
8. Interview am Tag des Termins im Konsulat.
9. Zahlung der Gebührener im Monat des Termins: Konsulargebühren
WICHTIG:
- Am Tag des Termins müssen Sie persönlich erscheinen und die Originaldokumente, je eine Kopie und den Zahlungsnachweis mitbringen.
- Das Visum hat eine Gültigkeit von 180 Tagen ab Ausstellung und berechtigt zur mehrfachen Ein- und Ausreise.
- Nach Ankunft in Mexiko muss der Inhaber innerhalb von 30 Tagen bei der Zweigstelle des Nationalen Migrationsinstituts am Wohnort eine Aufenthaltskarte beantragen: https://www.inm.gob.mx/mpublic/publico/inm-tramites.html
- Erst nach Erhalt der Aufenthaltskarte ist eine Ausreise aus Mexiko möglich.