EINFUHR VON HAUSTIEREN NACH MEXIKO


Im Folgenden finden Sie Informationen über die Einfuhr von Tieren, z.B. Hunden, Katzen, Reptilien, Sing- und Ziervögeln, Frettchen oder Schildkröten. Außerdem werden Sie über Formalitäten informiert, die bei der Einfuhr von Haustieren bei den Zweigstellen der Veterinärbehörden Oficinas de Inspección de Sanidad Agropecuarias (OISA) an Flughäfen, Seehäfen und Grenzkontrollstellen erledigt werden müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Mexiko lediglich Hunde und Katzen als Haustiere gelten.

Unser Konsulat hat keinerlei Möglichkeiten, auf diese Formalitäten Einfluss zu nehmen. Wir informieren lediglich über die Einfuhrbestimmungen der Veterinärbehörden.

Die Formalitäten der Veterinärbehörden Oficinas de Inspección de Sanidad Agropecuarias (OISA) an Flughäfen, Seehäfen oder Grenzkontrollstellen laufen folgendermaßen ab:


1)    Prüfung der Begleitpapiere durch die Veterinärbehörden (OISA)


Vorlage der Gesundheitsbescheinigung in Original und Kopie. Diese muss von einem niedergelassenen Tierarzt oder einer Veterinärbehörde des Landes, aus dem das Haustier einreist, ausgestellt sein. Bei Vorlage von Bescheinigungen auf offiziellen Formblättern müssen diese ordnungsgemäß von den zuständigen Behörden des Landes, aus dem das Tier einreist, unterschrieben werden. Die Bescheinigung darf nicht älter als 15 Tage sein.

Eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung muss auf einem Kopfbogen des Tierarztes mit Angabe der Arztnummer ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Besitzers bzw. der Person, die das Tier einführt, sowie Identifizierungsangaben des Haustiers
  • Nachweis der Tollwutimpfung mit Angabe des Impfdatums und der Gültigkeitsdauer, z.B. im Impfpass. Bei Tieren, die jünger als drei Monate sind, ist noch kein Nachweis der Tollwutimpfung erforderlich.
  • Nachweis über vorbeugende Behandlung gegen interne und externe Parasiten innerhalb von sechs Monaten vor der Reise sowie Bestätigung, dass das Tier aktuell frei von externen Parasiten ist (Angabe des Behandlungstages und des Wirkstoffs)
  • Bescheinigung, dass das Haustier vor der Reise klinisch gesund war

Sollte bei der Überprüfung der tierärztlichen Bescheinigung festgestellt werden, dass eine der o.g. Anforderungen nicht erfüllt ist, kann der Impfpass in Original und Kopie vorgelegt werden, sofern er die genannten Angaben enthält. Ebenso kann der Reisende einen Tierarzt seines Vertrauens mit den ausstehenden Behandlungen beauftragen. Die Kosten dieser Behandlung hat der Reisende zu tragen.


2)    Physische Untersuchung durch die OISA


Das Personal der OISA prüft, ob die physischen Merkmale (Geschlecht, Rasse, Farbe) des Tieres mit denen in der Gesundheitsbescheinigung übereinstimmen. Außerdem wird der aktuelle Gesundheitsstand des Tieres festgestellt und geprüft, ob es frei von externen Parasiten ist.

Ist das Tier nicht frei von externen Parasiten, muss es von einem privaten Tierarzt auf Kosten des Reisenden entsprechend behandelt werden.


3)    Ausstellung der tierärztlichen Einfuhrbescheinigung durch die OISA

Nachdem alle o.g. Anforderungen erfüllt sind, stellt die OISA eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung zur Einfuhr aus.

Erläuterungen

  • Die Erfüllung dieser veterinärmedizinischen Anforderungen befreien den Reisenden nicht von eventuell von anderen Behörden formulierten Einreisebedingungen bzw. angeforderten Dokumenten.
  • Es ist nicht gestattet, Betten, Körbchen o.ä. Tierzubehör einzuführen. Es ist lediglich die Einfuhr einer Tagesration Tierfutter gestattet.
  • Für weitere Fragen steht das Personal der OISA zur Verfügung.

 

Ankunft ohne veterinärmedizinische Bescheinigungen


Haustiere, die ohne die o.g. Begleitpapiere ankommen, müssen so lange in der veterinärmedizinischen Inspektionsstelle verbleiben, bis sie von einem Tierarzt untersucht, gegen Tollwut geimpft und vorbeugend gegen externe Parasiten behandelt wurden. Erst dann kann die Erledigung der Einreiseformalitäten fortgesetzt werden. Dies kann Unannehmlichkeiten und Kosten verursachen, die vom Reisenden zu tragen sind.

Einfuhr von Tieren außer Hunden und Katzen (Reptilien, Sing- oder Ziervögel, Frettchen, Schildkröten)

Hier gelten besondere veterinärmedizinische Bestimmungen, die bei der Stelle für Bürgerbetreuung der Veterinärbehörde (Dirección General de Salud Animal) erfragt werden können. Adresse: Boulevard Adolfo Ruiz Cortines 5010, Planta baja, Col. Insurgentes Cuicuilco, Ciudad de México. C.P. 04530

Öffnungszeiten 09:00 bis 13:00 Uhr, Tel.: 01 (55) 5905-1000 oder 01800 98 79 879.

Mehr dazu: Importaciones de mercancías pecuarias

Für Fragen, Beschwerden und Anregungen zum veterinäramtlichen Inspektionsdienst wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!