Español Deutsch | English ]

Die Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich, mit Zuständigkeit für Slowakei und Slowenien, ist befugt, die folgenden notariellen Dokumente zu beurkunden, sofern diese in Mexiko rechtswirksam sein sollen:

  • Ausstellung notarieller Vollmachten von natürlichen und juristischen Personen (General- oder Spezialvollmachten) und deren Abschriften
  • Widerrufung von Bevollmächtigungen oder notariellen Vollmachten (General- oder Spezialvollmachten), sofern diese in Mexiko oder einem anderen mexikanischen Konsulat ausgestellt wurden
  • Ausstellung von öffentlichen offenen Testamenten
  • Ausschlagung von Erbrechten
  • Einverständniserklärungen von Erziehungsberechtigten bzw. Vormunden für minderjährige oder entmündigte Personen

Diese Urkunden werden in öffentlicher Form verfasst und durch die Beurkundung bedarf es keiner späteren Legalisierung oder notariellen Beglaubigung, damit diese in Mexiko rechtswirksam sind.

Zusätzlich zu den oben aufgelisteten notariellen Urkunden ist eine Beglaubigung mexikanischer Originaldokumente möglich, seien es öffentliche oder private Dokumente, wobei das Originaldokument im Besitz des Inhabers verbleiben kann.

ACHTUNG: Aufgrund der rechtlichen Relevanz gibt die Konsularabteilung KEINE notariellen Unterlagen DRINGLICH aus.

 

Wenn eine sich im Ausland aufhaltende Person eine Rechtshandlung in mexikanischem Bundesgebiet vornehmen muss, kann sie dies durch einen Vertreter erledigen, dem zu diesem Zweck eine Vollmacht erteilt wird. Dabei kann es sich um eine General- oder Spezialvollmacht handeln.

Es gibt folgende Arten von Bevollmächtigungen: 

  • Generalvollmacht für Prozesse und Inkasso Diese dienen zur Vertretung des Vollmachtgebers bei Prozessen oder bei der Eintreibung von Forderungen
  • Generalvollmacht für Verwaltungssachen Diese dienen zur Verwaltung der Güter oder Interessen des Vollmachtgebers
  • Generalvollmacht für Eigentumssachen Diese dienen zum Erwerb, Verkauf oder Zweckbindung von Gütern im Namen des Vollmachtgebers
  • Spezialvollmacht – Um sich in bestimmten Situationen vertreten zu lassen. Häufig zur Vertretung bei Banken, Versicherungen, etc.

 

BESCHRÄNKUNGEN

Inhaltliche Beschränkung: Die Handlungen des Vertretungsbefugten werden eingeschränkt. Es wird empfohlen, so viele Beschränkungen wie nötig vorzunehmen, je nach den Befugnissen, die man dem Vertreter zugestehen möchte.

Zeitliche Beschränkung: Bezieht sich auf die Dauer, die dem Bevollmächtigten zur Ausführung der Handlungen zur Verfügung gestellt wird. Es kann eine bestimmte Frist festgelegt werden, so dass nach deren Ablauf die Vollmacht endet und als widerrufen gilt. Danach muss der Bevollmächtigte Rechenschaft ablegen und darf nicht mehr im Namen des Vollmachtgebers handeln.

GÜLTIGKEITSDAUER VON BEVOLLMÄCHTIGUNGEN

Das mexikanische Gesetz sieht sechs Arten vor, wie eine Bevollmächtigung endet oder widerrufen wird. Paragraf 2595 des Zivilgesetzbuches des Bundesdistrikts von Mexiko (Abkürzung im Spanischen: CCDF) besagt das Folgende: „Die Vollmacht endet...

1.- …durch Widerruf“. Im Allgemeinen sind alle Vollmachten widerruflich. Artikel 2596 des CCDF stipuliert: "Der Vollmachtgeber kann die Ermächtigung (Vollmacht) zu beliebigem Zeitpunkt und in beliebiger Art widerrufen; außer in den Fällen, in denen die Vollmachtserteilung als Bedingung in einem bilateralen Vertrag oder als Mittel zur Erfüllung einer eingegangenen Verpflichtung vereinbart wurde."

  1. …durch Ablehnung seitens des Bevollmächtigten“
  2. …bei Ableben des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten“
  3. …durch Entmündigung des einen oder des anderen“
  4. …durch Ablauf der Frist und nach Abschluss des Geschäfts, das Gegenstand der Vollmacht war“
  5. sowie in den Fällen gemäß Paragrafen 670, 671 und 672 des CCDF

 

ANDERE WICHTIGE HINWEISE ZU BEVOLLMÄCHTIGUNGEN

  • Handelt es sich um die Vertretung in einem Rechtsstreit, sind Angaben zum zuständigen Gericht, Aktenzahl, Ort des Verfahrens und beteiligte Parteien nötig (dies gilt auch für Erbschaftsverfahren).
  • Handelt es sich um einen Ejido-Grundbesitz, muss die Parzellenurkunde (certificado parcelario), die Agrarrechtsurkunde (certificado de derechos agrarios) oder der Beschluss eines Agrargerichts, in dem die Person als Besitzberechtigter aufscheint, vorgelegt werden.
  • Handelt es sich um die Verfügung über ein Bankkonto, müssen der Name der Bank, Kennzahl und Adresse der Filiale, in der das Konto eröffnet wurde, Konto- und Kundennummer angegeben werden.
  • Handelt es sich um den Verkauf, Erwerb oder Schenkung von Eigentum, wird empfohlen, eine Kopie der Eigentumsurkunde vorzulegen, aus der Adresse, Abmessungen und Grenzen hervorgehen.
  • Handelt es sich um den Verkauf eines Personenkraftwagens, wird eine Kopie der Rechnung benötigt, in der Marke, Modell, Baujahr, Seriennummer, etc. aufscheinen.

 

VORAUSSETZUNGEN

Ausgefülltes Antragsformular (LINK)

1. Persönliche Vorsprache im Konsulat nach Terminvereinbarung

2. Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Original

MEXIKANER - Auch wenn Sie noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie sich mit der mexikanischen Staatsangehörigkeit ausweisen, indem Sie EINEN der folgenden amtlichen Ausweise vorweisen, in dem Ihr vollständiger Name genauso wie in Ihrer Geburtsurkunde aufscheint:

  • Mexikanischer Reisepass
  • Mexikanischer Konsularausweis (matrícula consular)
  • Wählerausweis (plus mexikanische Geburtsurkunde im Original)
  • Führerschein oder anderer Lichtbildausweis (plus mexikanische Geburtsurkunde im Original)

ANDERE STAATSBÜRGER – Sie müssen EINES der folgenden Dokumente vorweisen:

  • Reisepass
  • Führerschein oder Personalausweis (von Österreich, Slowakei, Slowenien)

3. Gebührenzahlung

Gemäß Bundesgebührengesetz wird die Gebühr für notarielle Urkunden in US-Dollar festgesetzt, wobei die Gebühr am ersten Werktag eines jeden Monats abhängig von dem von der Bank Austria bekanntgegebenen Wechselkurs in Euro umgerechnet wird. Wenn Sie zum Termin im Konsulat erscheinen, ist die jeweils monatlich gültige Gebühr mit Visa, Maestro oder MasterCard zu bezahlen. Die im jeweiligen Monat gültige Gebühr kann, sofern bereits verfügbar, hier eingesehen werden. 

4. Heiratsurkunde (gegebenenfalls)

Ist der Vollmachtgeber verheiratet und eine Gütergemeinschaft im Ehevertrag vereinbart, ist für die Erteilung einer Verwaltungs- und/oder Verfügungsvollmacht bzw. einer Spezialvollmacht, deren Gegenstand ein Vermögenswert ist, der zur ehelichen Gütergemeinschaft gehört, die Anwesenheit des Ehepartners erforderlich, der/die einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen muss. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Ehepartner auch der Bevollmächtigte ist oder wenn im Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbart ist. In diesem Fall ist die Heiratsurkunde im Original vorzulegen, falls eine Suche in den Systemen, auf die das mexikanische Außenamt Zugriff hat, keine Treffer ergibt.

 

ANMERKUNGEN ZU DEN VORAUSSETZUNGEN:

  1. Unterlagen, die nicht in Österreich, Slowakei, Slowenien oder Mexiko ausgestellt wurden, müssen von der entsprechenden Behörde des Ausstellungslandes apostilliert sein. Falls diese in einer anderen Sprache als Spanisch ausgestellt sind, müssen diese übersetzt sein.
  2. FÜR ANDERE STAATSBÜRGER: Sie müssen nachweisen, dass Sie Spanisch in Wort und Schrift verstehen. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie zum Termin mit einem beeideten Übersetzer (siehe Link) erscheinen, der als Ihr Zeuge auftritt, dass Sie die Vollmacht in einer Sprache, die Sie nicht beherrschen, verstanden haben und erteilen wollen. Die Konsularabteilung behält sich bis zum Tag des Termins das Recht vor, einen Nachweis für die Kenntnis der spanischen Sprache zu verlangen.
  3. Konsulate sind NICHT befugt, Übersetzungen anzufertigen.

 

VORGEHENSWEISE

Bitte senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail (Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.). Sobald wir diese empfangen und auf Vollständigkeit überprüft haben, wird ein Entwurf der Vollmacht erstellt. Es wird empfohlen, den Vollmachtentwurf vorab zur Prüfung an die Anwaltskanzlei, das Notariat in Mexiko oder die private Einrichtung, bei der die Vollmacht zur Anwendung gelangt, zu übermitteln.   

Sobald der Antragsteller dem Entwurf der notariellen Urkunde zustimmt, vergibt die Konsularabteilung einen Termin zur Ausstellung und Unterfertigung. Beim Termin müssen die erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden.

Die Adresse der Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich ist:

Renngasse 5/6

1010 Wien

ACHTUNG: Aufgrund der rechtlichen Tragweite eines notariellen Akts vergibt die Konsularabteilung KEINE Termine für DRINGENDE notarielle Angelegenheiten.

Rechnen Sie für Ihren Termin im Konsulat mit einer Dauer von ca. 55 Minuten. Es kann je nach Verlauf des Konsulatsgesprächs eventuell länger dauern.

Die maximale verwaltungsrechtliche Frist für die Bearbeitung und Erledigung dieses Antrags beträgt 30 Tage, gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Fristen für die Bearbeitung von Anträgen in mexikanischen Konsulatsbüros (siehe mexikanisches Bundesgesetzblatt vom 11. Juni 2018).

 

WÄHREND DES TERMINS:

  • Wenn Sie Ihren Termin absagen müssen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig auf dem gewählten Kommunikationsweg Bescheid zu geben, damit eine andere Partei im Terminfenster angenommen werden kann. Ohne voriger Absage dem Termin fernzubleiben, führt zu erhöhten Wartezeiten im Konsulat.
  • Bedenken Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet. Bitte verhalten Sie sich ruhig, sprechen Sie leise und schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus oder stumm und benutzen Sie es nicht während Ihres Besuchs bei uns.
  • Aus Sicherheitsgründen vermeiden Sie den Zutritt mit großen Taschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken.
  • Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, die Krankheitssymptome zeigen oder die Ruhe und Sicherheit der weiteren Anwesenden gefährden.

Wir bedauern etwaige Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

FRAGEN

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, senden Sie bitte ein E-Mail an Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. und wir beraten Sie gerne.

Diese dienen im Allgemeinen dazu, nachzuweisen, dass der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens einen Dritten bevollmächtigt hat, Handlungen im Namen des Unternehmens vorzunehmen.

 

VORAUSSETZUNGEN

Ausgefülltes Antragsformular (LINK)

1. Persönliche Vorsprache im Konsulat nach Terminvereinbarung

2. Vorlage EINES der folgenden amtlichen Ausweise, in dem Ihr vollständiger Name genauso wie in Ihrer Geburtsurkunde aufscheint:

  • Reisepass
  • Mexikanischer Konsularausweis (matrícula consular)
  • Wählerausweis (plus mexikanische Geburtsurkunde im Original)
  • Führerschein oder anderer Lichtbildausweis (plus mexikanische Geburtsurkunde im Original)

3. Gebührenzahlung

Gemäß Bundesgebührengesetz wird die Gebühr für notarielle Urkunden in US-Dollar festgesetzt, wobei die Gebühr am ersten Werktag eines jeden Monats abhängig von dem von der Bank Austria bekanntgegebenen Wechselkurs in Euro umgerechnet wird. Wenn Sie zum Termin im Konsulat erscheinen, ist die jeweils monatlich gültige Gebühr mit Visa, Maestro oder MasterCard zu bezahlen. Die im jeweiligen Monat gültige Gebühr kann, sofern bereits verfügbar, hier eingesehen werden. 

4. A) Mexikanische juristische Personen:

  • Beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde des Unternehmens
  • Beglaubigte Kopie des Teils der Unternehmenssatzung, der sich auf die Vertretungsorgane des Unternehmens bezieht
  • Beglaubigte Kopie des Versammlungsprotokolls, in dem der Vertreter ernannt und zur Erteilung der Vollmacht ermächtigt wurde
  • Bei den drei letztgenannten Dokumenten ist es ratsam, dass das Datum der Ausstellung nicht mehr als sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegt, um eine größere Rechtssicherheit hinsichtlich der Gültigkeit der Befugnisse, die dem Vertreter der juristischen Person übertragen wurden, zu gewährleisten.

   B) Ausländische juristische Personen:

  • Beglaubigte Kopie der Satzung und/oder anderer Dokumente, die nach den Rechtsvorschriften Ihres Herkunftslandes für die Unternehmensgründung erforderlich sind
  • Beglaubigte Kopie des Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der Vertreter die erforderlichen Rechte und Befugnisse für die Ausführung der Handlung besitzt

Bei den beiden letztgenannten Dokumenten ist es ratsam, dass das Datum der Ausstellung nicht mehr als sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegt, um eine größere Rechtssicherheit hinsichtlich der Gültigkeit der Befugnisse, die dem Vertreter der juristischen Person übertragen wurden, zu gewährleisten.

ANMERKUNGEN ZU DEN VORAUSSETZUNGEN:

  1. Unterlagen, die nicht in Österreich, Slowakei, Slowenien oder Mexiko ausgestellt wurden, müssen von der entsprechenden Behörde des Ausstellungslandes apostilliert sein. Falls diese in einer anderen Sprache als Spanisch ausgestellt sind, müssen diese übersetzt sein.
  2. FÜR ANDERE STAATSBÜRGER: Sie müssen nachweisen, dass Sie Spanisch in Wort und Schrift verstehen. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie zum Termin mit einem beeideten Übersetzer (siehe Link) erscheinen, der als Ihr Zeuge auftritt, dass Sie die Vollmacht in einer Sprache, die Sie nicht beherrschen, verstanden haben und erteilen wollen. Die Konsularabteilung behält sich bis zum Tag des Termins das Recht vor, einen Nachweis für die Kenntnis der spanischen Sprache zu verlangen.
  3. Konsulate sind NICHT befugt, Übersetzungen anzufertigen.

 

ANDERE WICHTIGE HINWEISE ZU DIESEN BEVOLLMÄCHTIGUNGEN

  • Falls die Unterlagen in einer anderen Sprache als Spanisch ausgestellt sind, muss jeweils eine einfache Übersetzung beigelegt werden.
  • Handelt es sich um die Vertretung in einem Rechtsstreit, sind Angaben zum zuständigen Gericht, Aktenzahl, Ort des Verfahrens und beteiligte Parteien nötig.
  • Handelt es sich um einen Ejido-Grundbesitz, muss die Parzellenurkunde (certificado parcelario), die Agrarrechtsurkunde (certificado de derechos agrarios) oder der Beschluss eines Agrargerichts, in dem die Person als Besitzberechtigter aufscheint, vorgelegt werden.
  • Handelt es sich um die Verfügung über ein Bankkonto, müssen der Name der Bank, Kennzahl und Adresse der Filiale, in der das Konto eröffnet wurde, Konto- und Kundennummer angegeben werden.
  • Handelt es sich um den Verkauf, Erwerb oder Schenkung von Eigentum, wird empfohlen, eine Kopie der Eigentumsurkunde vorzulegen, aus der Adresse, Abmessungen und Grenzen hervorgehen.
  • Handelt es sich um den Verkauf eines Personenkraftwagens, wird eine Kopie der Rechnung benötigt, in der Marke, Modell, Baujahr, Seriennummer, etc. aufscheinen.

 

VORGEHENSWEISE

Bitte senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail (Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.). Sobald wir diese empfangen und auf Vollständigkeit überprüft haben, wird ein Entwurf der Vollmacht erstellt. Es wird empfohlen, den Vollmachtentwurf vorab zur Prüfung an die Anwaltskanzlei, das Notariat in Mexiko oder die private Einrichtung, bei der die Vollmacht zur Anwendung gelangt, zu übermitteln.   

Sobald der Antragsteller dem Entwurf der notariellen Urkunde zustimmt, vergibt die Konsularabteilung einen Termin zur Ausstellung und Unterfertigung. Beim Termin müssen die erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden.

Die Adresse der Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich ist:

Renngasse 5/6

1010 Wien

ACHTUNG: Aufgrund der rechtlichen Tragweite eines notariellen Akts vergibt die Konsularabteilung KEINE Termine für DRINGENDE notarielle Angelegenheiten.

Rechnen Sie für Ihren Termin im Konsulat mit einer Dauer von ca. 55 Minuten. Es kann je nach Verlauf des Konsulatsgesprächs eventuell länger dauern.

Die maximale verwaltungsrechtliche Frist für die Bearbeitung und Erledigung dieses Antrags beträgt 30 Tage, gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Fristen für die Bearbeitung von Anträgen in mexikanischen Konsulatsbüros (siehe mexikanisches Bundesgesetzblatt vom 11. Juni 2018).

 

WÄHREND DES TERMINS:

  • Wenn Sie Ihren Termin absagen müssen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig auf dem gewählten Kommunikationsweg Bescheid zu geben, damit eine andere Partei im Terminfenster angenommen werden kann. Ohne voriger Absage dem Termin fernzubleiben, führt zu erhöhten Wartezeiten im Konsulat.
  • Bedenken Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet. Bitte verhalten Sie sich ruhig, sprechen Sie leise und schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus oder stumm und benutzen Sie es nicht während Ihres Besuchs bei uns.
  • Aus Sicherheitsgründen vermeiden Sie den Zutritt mit großen Taschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken.
  • Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, die Krankheitssymptome zeigen oder die Ruhe und Sicherheit der weiteren Anwesenden gefährden.

Wir bedauern etwaige Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

FRAGEN

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, senden Sie bitte ein E-Mail an Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. und wir beraten Sie gerne.

 Mit dem Widerruf soll eine Vollmacht, die in einem konsularischen Büro oder einem Notariat in Mexiko erteilt wurde, aufgehoben und unwirksam werden.

VORAUSSETZUNGEN

Ausgefülltes Antragsformular (LINK)

  1. Persönliche Vorsprache im Konsulat nach Terminvereinbarung
  2. Gebührenzahlung

Gemäß Bundesgebührengesetz wird die Gebühr für notarielle Urkunden in US-Dollar festgesetzt, wobei die Gebühr am ersten Werktag eines jeden Monats abhängig von dem von der Bank Austria bekanntgegebenen Wechselkurs in Euro umgerechnet wird. Wenn Sie zum Termin im Konsulat erscheinen, ist die jeweils monatlich gültige Gebühr mit Visa, Maestro oder MasterCard zu bezahlen. Die im jeweiligen Monat gültige Gebühr kann, sofern bereits verfügbar, hier eingesehen werden. 

3.Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Original

MEXIKANER - Auch wenn Sie noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie sich mit der mexikanischen Staatsangehörigkeit ausweisen, indem Sie EINEN der folgenden amtlichen Ausweise vorweisen, in dem Ihr vollständiger Name genauso wie in Ihrer Geburtsurkunde aufscheint:

  • Mexikanischer Reisepass
  • Mexikanischer Konsularausweis (matrícula consular)
  • Wählerausweis (plus mexikanische Geburtsurkunde im Original)
  • Führerschein oder anderer Lichtbildausweis (plus mexikanische Geburtsurkunde im Original)

ANDERE STAATSBÜRGER – Sie müssen EINES der folgenden Dokumente vorweisen:

  • Reisepass
  • Führerschein oder Personalausweis (von Österreich, Slowakei, Slowenien)

JURISTISCHE PERSONEN – Vorlage EINES der folgenden amtlichen Ausweise, in dem Ihr vollständiger Name genauso wie in Ihrer Geburtsurkunde aufscheint: mexikanischer Reisepass, mexikanischer Konsularausweis (matrícula consular), Wählerausweis, Führerschein oder Personalausweis. Zusätzlich müssen die folgenden Unterlagen beigebracht werden:

  1. A) Mexikanische juristische Personen:
  • Beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde des Unternehmens
  • Beglaubigte Kopie des Teils der Unternehmenssatzung, der sich auf die Vertretungsorgane des Unternehmens bezieht
  • Beglaubigte Kopie des Versammlungsprotokolls, in dem der Vertreter ernannt und zur Erteilung der Vollmacht ermächtigt wurde

Bei den drei letztgenannten Dokumenten ist es ratsam, dass das Datum der Ausstellung nicht mehr als sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegt, um eine größere Rechtssicherheit hinsichtlich der Gültigkeit der Befugnisse, die dem Vertreter der juristischen Person übertragen wurden, zu gewährleisten.

B) Ausländische juristische Personen:

  • Beglaubigte Kopie der Satzung und/oder anderer Dokumente, die nach den Rechtsvorschriften Ihres Herkunftslandes für die Unternehmensgründung erforderlich sind
  • Beglaubigte Kopie des Dokuments, aus dem hervorgeht, dass der Vertreter die erforderlichen Rechte und Befugnisse für die Ausführung der Handlung besitzt

Bei den beiden letztgenannten Dokumenten ist es ratsam, dass das Datum der Ausstellung nicht mehr als sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung liegt, um eine größere Rechtssicherheit hinsichtlich der Gültigkeit der Befugnisse, die dem Vertreter der juristischen Person übertragen wurden, zu gewährleisten.

ANMERKUNGEN ZU DEN VORAUSSETZUNGEN:

  1. Unterlagen, die nicht in Österreich, Slowakei, Slowenien oder Mexiko ausgestellt wurden, müssen von der entsprechenden Behörde des Ausstellungslandes apostilliert sein. Falls diese in einer anderen Sprache als Spanisch ausgestellt sind, müssen diese übersetzt sein.
  2. FÜR ANDERE STAATSBÜRGER: Sie müssen nachweisen, dass Sie Spanisch in Wort und Schrift verstehen. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie zum Termin mit einem beeideten Übersetzer (siehe Link) erscheinen, der als Ihr Zeuge auftritt, dass Sie die Vollmacht in einer Sprache, die Sie nicht beherrschen, verstanden haben und erteilen wollen. Die Konsularabteilung behält sich bis zum Tag des Termins das Recht vor, einen Nachweis für die Kenntnis der spanischen Sprache zu verlangen.
  3. Konsulate sind NICHT befugt, Übersetzungen anzufertigen.

 

VORGEHENSWEISE

Bitte senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail (Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.). Sobald wir diese empfangen und auf Vollständigkeit überprüft haben, wird ein Entwurf des Vollmachtswiderrufs erstellt und die Konsularabteilung vergibt einen Termin zur Ausstellung und Unterfertigung. Beim Termin müssen die erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden.

Die Adresse der Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich ist:

Renngasse 5/6

1010 Wien

ACHTUNG: Aufgrund der rechtlichen Tragweite eines notariellen Akts vergibt die Konsularabteilung KEINE Termine für DRINGENDE notarielle Angelegenheiten.

Rechnen Sie für Ihren Termin im Konsulat mit einer Dauer von ca. 55 Minuten.

Die maximale verwaltungsrechtliche Frist für die Bearbeitung und Erledigung dieses Antrags beträgt 3 Monate, gemäß Paragraf 17 des mexikanischen Bundesgesetzes für Verwaltungssachen.

 

WÄHREND DES TERMINS:

  • Wenn Sie Ihren Termin absagen müssen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig auf dem gewählten Kommunikationsweg Bescheid zu geben, damit eine andere Partei im Terminfenster angenommen werden kann. Ohne voriger Absage dem Termin fernzubleiben, führt zu erhöhten Wartezeiten im Konsulat.
  • Bedenken Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet. Bitte verhalten Sie sich ruhig, sprechen Sie leise und schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus oder stumm und benutzen Sie es nicht während Ihres Besuchs bei uns.
  • Aus Sicherheitsgründen vermeiden Sie den Zutritt mit großen Taschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken.
  • Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, die Krankheitssymptome zeigen oder die Ruhe und Sicherheit der weiteren Anwesenden gefährden.

Wir bedauern etwaige Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

FRAGEN

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, senden Sie bitte ein E-Mail an Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. und wir beraten Sie gerne.

 Ziel ist die Ausstellung eines Dokuments, mit dem eine erbberechtigte Person auf ihre Erbrechte verzichten kann.

HINWEIS: Mit diesem Dokument ist es nicht möglich, lediglich auf einen Teil der Erbschaft zu verzichten oder die Erbrechte an eine oder mehrere bestimmte Personen abzutreten.

 

VORAUSSETZUNGEN

Ausgefülltes Antragsformular (LINK)

  1. Persönliche Vorsprache im Konsulat nach Terminvereinbarung
  2. Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Original
  3. Gebührenzahlung

Gemäß Bundesgebührengesetz wird die Gebühr für notarielle Urkunden in US-Dollar festgesetzt, wobei die Gebühr am ersten Werktag eines jeden Monats abhängig von dem von der Bank Austria bekanntgegebenen Wechselkurs in Euro umgerechnet wird. Wenn Sie zum Termin im Konsulat erscheinen, ist die jeweils monatlich gültige Gebühr mit Visa, Maestro oder MasterCard zu bezahlen. Die im jeweiligen Monat gültige Gebühr kann, sofern bereits verfügbar, hier eingesehen werden. 

 

VORGEHENSWEISE

Bitte senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail (Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.). Sobald wir diese empfangen und auf Vollständigkeit überprüft haben, wird ein Entwurf des notariellen Akts erstellt und die Konsularabteilung vergibt einen Termin zur Ausstellung und Unterfertigung. Beim Termin müssen die erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden.

Die Adresse der Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich ist:

Renngasse 5/6

1010 Wien

ACHTUNG: Aufgrund der rechtlichen Tragweite eines notariellen Akts vergibt die Konsularabteilung KEINE Termine für DRINGENDE notarielle Angelegenheiten.

Rechnen Sie für Ihren Termin im Konsulat mit einer Dauer von ca. 55 Minuten. Es kann je nach Verlauf des Konsulatsgesprächs eventuell länger dauern.

Die maximale verwaltungsrechtliche Frist für die Bearbeitung und Erledigung dieses Antrags beträgt 30 Tage, gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Fristen für die Bearbeitung von Anträgen in mexikanischen Konsulatsbüros (siehe mexikanisches Bundesgesetzblatt vom 11. Juni 2018).

 

WÄHREND DES TERMINS:

  • Wenn Sie Ihren Termin absagen müssen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig auf dem gewählten Kommunikationsweg Bescheid zu geben, damit eine andere Partei im Terminfenster angenommen werden kann. Ohne voriger Absage dem Termin fernzubleiben, führt zu erhöhten Wartezeiten im Konsulat.
  • Bedenken Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet. Bitte verhalten Sie sich ruhig, sprechen Sie leise und schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus oder stumm und benutzen Sie es nicht während Ihres Besuchs bei uns.
  • Aus Sicherheitsgründen vermeiden Sie den Zutritt mit großen Taschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken.
  • Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, die Krankheitssymptome zeigen oder die Ruhe und Sicherheit der weiteren Anwesenden gefährden.

Wir bedauern etwaige Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

FRAGEN

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, senden Sie bitte ein E-Mail an Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. und wir beraten Sie gerne.

Ziel ist die Ausstellung eines Dokuments für die Ernennung derjenigen Personen, die nach dem Ableben des Testamentgebers dessen Vermögen in Mexiko verwalten sollen.

 

VORAUSSETZUNGEN

Ausgefülltes Antragsformular (LINK)

  1. Persönliche Vorsprache im Konsulat nach Terminvereinbarung
  2. Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Original
  3. Gebührenzahlung

Gemäß Bundesgebührengesetz wird die Gebühr für notarielle Urkunden in US-Dollar festgesetzt, wobei die Gebühr am ersten Werktag eines jeden Monats abhängig von dem von der Bank Austria bekanntgegebenen Wechselkurs in Euro umgerechnet wird. Wenn Sie zum Termin im Konsulat erscheinen, ist die jeweils monatlich gültige Gebühr mit Visa, Maestro oder MasterCard zu bezahlen. Die im jeweiligen Monat gültige Gebühr kann, sofern bereits verfügbar, hier eingesehen werden.

 

ANMERKUNGEN ZU DEN VORAUSSETZUNGEN:

  1. FÜR ANDERE STAATSBÜRGER: Sie müssen nachweisen, dass Sie Spanisch in Wort und Schrift verstehen. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie zum Termin mit einem beeideten Übersetzer (siehe Link) erscheinen, der als Ihr Zeuge auftritt, dass Sie das Testament in einer Sprache, die Sie nicht beherrschen, verstanden haben und erteilen wollen. Die Konsularabteilung behält sich bis zum Tag des Termins das Recht vor, einen Nachweis für die Kenntnis der spanischen Sprache zu verlangen.
  2. Konsulate sind NICHT befugt, Übersetzungen anzufertigen.
  3. Falls der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Vollmacht zu lesen und zu unterfertigen, nicht mehr gut sehen kann, kein Spanisch spricht, usw., muss ein Zeuge oder ein Übersetzer (es darf sich um kein Familienmitglied und keine sonstige in die Angelegenheit involvierte Person handeln) als Begleitung mitkommen und sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen.

 

VORGEHENSWEISE

Bitte senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail (Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.). Sobald wir diese empfangen und auf Vollständigkeit überprüft haben, wird ein Entwurf des Testaments erstellt. Sobald der Antragsteller dem Entwurf zustimmt, vergibt die Konsularabteilung einen Termin zur Ausstellung und Unterfertigung. Beim Termin müssen die erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden.

Die Adresse der Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich ist:

Renngasse 5/6

1010 Wien

ACHTUNG: Aufgrund der rechtlichen Tragweite eines notariellen Akts vergibt die Konsularabteilung KEINE Termine für DRINGENDE notarielle Angelegenheiten.

Rechnen Sie für Ihren Termin im Konsulat mit einer Dauer von ca. 55 Minuten. Es kann je nach Verlauf des Konsulatsgesprächs eventuell länger dauern.

Die maximale verwaltungsrechtliche Frist für die Bearbeitung und Erledigung dieses Antrags beträgt 30 Tage, gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Fristen für die Bearbeitung von Anträgen in mexikanischen Konsulatsbüros (siehe mexikanisches Bundesgesetzblatt vom 11. Juni 2018).

 

WÄHREND DES TERMINS:

  • Wenn Sie Ihren Termin absagen müssen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig auf dem gewählten Kommunikationsweg Bescheid zu geben, damit eine andere Partei im Terminfenster angenommen werden kann. Ohne voriger Absage dem Termin fernzubleiben, führt zu erhöhten Wartezeiten im Konsulat.
  • Bedenken Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet. Bitte verhalten Sie sich ruhig, sprechen Sie leise und schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus oder stumm und benutzen Sie es nicht während Ihres Besuchs bei uns.
  • Aus Sicherheitsgründen vermeiden Sie den Zutritt mit großen Taschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken.
  • Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, die Krankheitssymptome zeigen oder die Ruhe und Sicherheit der weiteren Anwesenden gefährden.

Wir bedauern etwaige Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

FRAGEN

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, senden Sie bitte ein E-Mail an Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. und wir beraten Sie gerne.

Ziel ist die Beantragung von Kopien einer notariellen Urkunde, sofern diese in einem mexikanischen Konsulatsbüro außerhalb Mexikos ausgestellt wurde.

 

VORAUSSETZUNGEN

Ausgefülltes Antragsformular (LINK)

  1. Persönliche Vorsprache im Konsulat nach Terminvereinbarung
  2. Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Original
  3. Angabe der Daten der jeweiligen notariellen Urkunde zur Erleichterung dessen Abfrage
  4. Gebührenzahlung

Gemäß Bundesgebührengesetz wird die Gebühr für notarielle Urkunden in US-Dollar festgesetzt, wobei die Gebühr am ersten Werktag eines jeden Monats abhängig von dem von der Bank Austria bekanntgegebenen Wechselkurs in Euro umgerechnet wird. Wenn Sie zum Termin im Konsulat erscheinen, ist die jeweils monatlich gültige Gebühr mit Visa, Maestro oder MasterCard zu bezahlen. Die im jeweiligen Monat gültige Gebühr kann, sofern bereits verfügbar, hier eingesehen werden.

 

VORGEHENSWEISE

Bitte senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail (Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.). Sobald wir diese empfangen und auf Vollständigkeit überprüft haben, wird die jeweilige notarielle Urkunde abgefragt. Nach erfolgter Abfrage werden Sie von der Konsularabteilung verständigt und erhalten einen Terminvorschlag zur Ausstellung und Unterfertigung. Beim Termin müssen die erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden.

Die Adresse der Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich ist:

Renngasse 5/6

1010 Wien

Rechnen Sie für Ihren Termin im Konsulat mit einer Dauer von ca. 50 Minuten.

Die maximale verwaltungsrechtliche Frist für die Bearbeitung und Erledigung dieses Antrags beträgt 30 Tage, gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Fristen für die Bearbeitung von Anträgen in mexikanischen Konsulatsbüros (siehe mexikanisches Bundesgesetzblatt vom 11. Juni 2018).

 

WÄHREND DES TERMINS:

  • Wenn Sie Ihren Termin absagen müssen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig auf dem gewählten Kommunikationsweg Bescheid zu geben, damit eine andere Partei im Terminfenster angenommen werden kann. Ohne voriger Absage dem Termin fernzubleiben, führt zu erhöhten Wartezeiten im Konsulat.
  • Bedenken Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet. Bitte verhalten Sie sich ruhig, sprechen Sie leise und schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus oder stumm und benutzen Sie es nicht während Ihres Besuchs bei uns.
  • Aus Sicherheitsgründen vermeiden Sie den Zutritt mit großen Taschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken.
  • Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, die Krankheitssymptome zeigen oder die Ruhe und Sicherheit der weiteren Anwesenden gefährden.

Wir bedauern etwaige Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

FRAGEN

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, senden Sie bitte ein E-Mail an Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. und wir beraten Sie gerne.

Ziel ist der Erhalt einer beglaubigten Kopie eines öffentlichen oder privaten mexikanischen Dokuments, wobei das Originaldokument im Besitz des Inhabers verbleiben kann. Abgleich bedeutet, ein vorliegendes Dokument mit einem anderen zu vergleichen. Die konsularische Beglaubigung ist eine juristische Handlung, die voraussetzt, dass der Konsularbeamte ein Originaldokument oder dessen beglaubigte Kopie gesehen und mit einer einfachen Kopie desselben verglichen hat, um zu bestätigen, dass es sich um eine echte Kopie handelt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass weder der Abgleich noch dessen Bestätigung, d. h. die Bestätigung der Echtheit, die Echtheit des als Original oder beglaubigte Kopie vorgelegten Dokuments nachweist. Die Bestätigung ist lediglich der Nachweis, dass der Dokumentenabgleich von einem ausgewiesenen öffentlichen Bediensteten durchgeführt wurde. Wichtig ist auch klarzustellen, dass die Bestätigung der Echtheit kein notarieller Akt ist.

Arten von abgleichbaren Dokumenten: Es können sowohl öffentliche als auch private mexikanische Dokumente abgeglichen und beglaubigt werden. Es ist jedoch zu bedenken, dass nach mexikanischem Recht ein privates Dokument nicht zu einem öffentlichen Dokument wird, nur weil es beglaubigt wurde. Im Zweifelsfall wird es daher immer als privates Dokument gelten.

 

VORAUSSETZUNGEN

  1. Amtlicher Lichtbildausweis des Inhabers des mexikanischen Dokuments
  2. Original und einfache Kopie des zu beglaubigenden Dokuments. Die Kopie muss vollständig und lesbar sein.
  3. Gebührenzahlung

Gemäß Bundesgebührengesetz wird die Gebühr für notarielle Urkunden in US-Dollar festgesetzt, wobei die Gebühr am ersten Werktag eines jeden Monats abhängig von dem von der Bank Austria bekanntgegebenen Wechselkurs in Euro umgerechnet wird. Wenn Sie zum Termin im Konsulat erscheinen, ist die jeweils monatlich gültige Gebühr mit Visa, Maestro oder MasterCard zu bezahlen. Die im jeweiligen Monat gültige Gebühr kann, sofern bereits verfügbar, hier eingesehen werden. 

 

ACHTUNG: Der Inhaber des zu beglaubigenden Dokuments muss persönlich im Konsulat vorsprechen. Vorherige Terminvereinbarung notwendig.

 

VORGEHENSWEISE

Bitte senden Sie uns Ihr Ansuchen per E-Mail (Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.) und geben Sie an, wie viele und welche Dokumente Sie abgleichen lassen möchten. Senden Sie im Anhang eine Kopie Ihres Lichtbildausweises. Der Termin wird ebenfalls per E-Mail vereinbart und zum Termin bringen Sie bitte sämtliche erforderlichen Unterlagen mit.

Die Adresse der Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich ist:

Renngasse 5/6

1010 Wien

Rechnen Sie für Ihren Termin im Konsulat mit einer Dauer von ca. 20 Minuten für jedes ausgestellte Dokument.

Die maximale verwaltungsrechtliche Frist für die Bearbeitung und Erledigung dieses Antrags beträgt 90 Tage, gemäß Paragraf 17 des mexikanischen Bundesgesetzes für Verwaltungssachen.

 

WÄHREND DES TERMINS:

  • Wenn Sie Ihren Termin absagen müssen, bitten wir Sie, uns rechtzeitig auf dem gewählten Kommunikationsweg Bescheid zu geben, damit eine andere Partei im Terminfenster angenommen werden kann. Ohne voriger Absage dem Termin fernzubleiben, führt zu erhöhten Wartezeiten im Konsulat.
  • Bedenken Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet. Bitte verhalten Sie sich ruhig, sprechen Sie leise und schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus oder stumm und benutzen Sie es nicht während Ihres Besuchs bei uns.
  • Aus Sicherheitsgründen vermeiden Sie den Zutritt mit großen Taschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken.
  • Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, die Krankheitssymptome zeigen oder die Ruhe und Sicherheit der weiteren Anwesenden gefährden.

Wir bedauern etwaige Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

FRAGEN

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, senden Sie bitte ein E-Mail an Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo. und wir beraten Sie gerne.