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Die Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich, mit Zuständigkeit für Slowakei und Slowenien, ist befugt, die folgenden notariellen Dokumente zu beurkunden, sofern diese in Mexiko rechtswirksam sein sollen: Diese Urkunden werden in öffentlicher Form verfasst und durch die Beurkundung bedarf es keiner späteren Legalisierung oder notariellen Beglaubigung, damit diese in Mexiko rechtswirksam sind. ACHTUNG: Aufgrund der rechtlichen Relevanz gibt die Konsularabteilung KEINE notariellen Unterlagen DRINGLICH aus. NOTARIELLE VOLLMACHT Wenn eine sich im Ausland aufhaltende Person eine Rechtshandlung in mexikanischem Bundesgebiet vornehmen muss, kann sie dies durch einen Vertreter erledigen, dem zu diesem Zweck eine Vollmacht erteilt wird. Dabei kann es sich um eine General- oder Spezialvollmacht handeln. Es gibt folgende Arten von Vollmachten bzw. Bevollmächtigungen: Eine Generalvollmacht gilt für eine Reihe von unbestimmten Handlungen, damit der Bevollmächtigte bis auf Widerruf oder bis zum Tod einer der Parteien mehrfache Handlungen im Namen des Vollmachtgebers vornehmen kann. Auf Wunsch kann die Vollmacht jedoch in Hinblick auf die übertragenen Befugnisse eingeschränkt werden. Eine Spezialvollmacht wird erteilt, um sich in einer oder mehreren konkreten Angelegenheiten vertreten zu lassen, und erlischt automatisch mit deren Abschluss. Häufig wird diese Art von Vollmacht von privaten Institutionen wie Banken, Versicherungen, etc. benötigt. Anforderungen: Senden Sie alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail (Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo.). Sobald wir diese empfangen und auf Vollständigkeit überprüft haben, wird ein Entwurf der Vollmacht erstellt. Erst wenn der Antragsteller den Entwurf der notariellen Urkunde akzeptiert, vergibt die Konsularabteilung einen Termin zur Unterfertigung. Beim Termin müssen die erforderlichen Unterlagen im Original vorgelegt werden. Es ist ratsam, den Entwurf vorab zur Prüfung an eine Anwaltskanzlei oder ein Notariat in Mexiko zu übermitteln.
HINWEISE:
Eine Beurkundung ist der Abgleich eines originalen Dokuments mit einer Kopie. Arten von beurkundeten Dokumenten: Es können sowohl öffentliche als auch private mexikanische Dokumente beurkundet werden. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass ein privates Dokument nach mexikanischem Gesetz nicht einfach durch Beurkundung zu einem öffentlichen Dokument wird. Deshalb wird es im Zweifelsfall immer als ein privates Dokument angesehen werden. Anforderungen für die Beurkundung eines Dokuments: Für weitere Auskünfte und/oder Terminvereinbarung senden Sie bitte ein E-Mail an: Esta dirección de correo electrónico está siendo protegida contra los robots de spam. Necesita tener JavaScript habilitado para poder verlo..