Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. 

Visum für den zeitweiligen Aufenthalt (OHNE Arbeitserlaubnis – mehr als 180 Tage) 

Informationen zur Einreise: Beachten Sie bitte die Informationsbroschüre über die Einreise nach Mexiko für alle Einreisende, mit oder ohne Visumpflicht. 

HINWEIS: Für das Visum für den zeitweiligen Aufenthalt (MIT Arbeitserlaubnis) beachten Sie die Informationen auf der folgenden Webseite: 

Falls Sie ein Visum für Mexiko benötigen, vereinbaren Sie einen Online-Termin auf der Webseite „Mi Consulado“ (https://citas.sre.gob.mx/). Füllen Sie bitte alle Felder vollständig und richtig aus, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können. Der Zutritt zum Konsulat wird nur registrierten Personen mit vorherigem Termin gestattet. 

Wir empfehlen Ihnen die Terminvereinbarung mindestens drei Wochen vor Reiseantritt nach Mexiko. Termine werden innerhalb der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag (ausgenommen österreichische Feiertage) von 9:00 bis 13:00 Uhr vergeben. 

Bei Ihrem Besuch im Konsulat ist für die Antragsentgegennahme, -bearbeitung und -beantwortung (sowohl bei Erteilung als auch Ablehnung des Visums für gewöhnliche ausländische Reisepässe) eine Gebühr von USD 48,00 zu entrichten. Der Betrag ist in Euro zum monatsaktuellen Wechselkurs und per Kartenzahlung mit Visa, MasterCard oder Maestro zahlbar. (Kostentabelle: https://embamex.sre.gob.mx/austria/index.php/es/?option=com_content&view=article&id=267). 

Nach Bezahlung der Gebühren für den Visumsantrag befolgen Sie bitte die weitere Vorgehensweise: 

  • Der Antrag ist von jedem einzelnen Antragsteller persönlich einzubringen.
  • Minderjährige müssen von beiden Elternteilen oder vom gesetzlichen Vormund begleitet werden. Die Begleitpersonen haben sich hinreichend auszuweisen.
  • Sämtliche Unterlagen sind im ORIGINAL vorzulegen (mit amtlichen Stempeln und Unterschriften, keine Farbkopien) und eine Kopie jedes Dokuments ist beizulegen.
  • Unterlagen, die nicht in Mexiko bzw. nicht von der Botschaft von Mexiko in Österreich, Slowakei und Slowenien ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille versehen sein und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische vorgelegt werden.
  • Die Prüfung des Visumantrags findet ausschließlich im Zuge des Termins statt. Es erfolgt keine vorherige Unterlagenprüfung.
  • Der Termin dauert ca. 45 Minuten. In diesem Zeitraum ist Ihre Anwesenheit im Konsulat für Gebührenbezahlung, Einreichung der erforderlichen Unterlagen, Abnahme biometrischer Daten und für das konsularische Gespräch erforderlich.
  • Die Erteilung der Visumgenehmigung kann bis zu 5 Werktage dauern. Nach erledigter Antragstellung und -prüfung werden wir Sie umgehend vom Ergebnis verständigen.
  • Die Terminvereinbarung allein garantiert nicht eine positive Antragsbewertung. Daher ist es empfehlenswert, den Antrag für ein mexikanisches Visum bereits vor Reiseplanung vollständig abzuschließen. 

Zum Termin müsse Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen. Bitte beachten Sie die folgende Liste der fallbezogen benötigten Unterlagen: 

  1. Gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer noch mindestens für sechs Monate)
  2. Nachweis des legalen Aufenthalts, falls der Antragsteller nicht Staatsbürger des Landes ist, in welchem der Antrag für ein mexikanisches Visum gestellt wird.
  3. Ein Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
  4. Nachweis für das Vorliegen eines der folgenden Fälle
  1. Einladung durch eine Organisation bzw. öffentliche oder private Einrichtung zur Durchführung einer nicht bezahlten Arbeitstätigkeit
  • Nachweise, dass der Antragsteller über die notwendige Qualifikation, Erfahrung oder Kenntnisse verfügt, um die in der Einladung angegebene Tätigkeit auszuüben.
  • Bestätigungsschreiben der einladenden mexikanischen Organisation. Dieses Schreiben muss folgende Angaben beinhalten:
  1. Vollständiger Name und Staatsbürgerschaft des Antragstellers;
  2. Name der Organisation/Firmenbezeichnung;
  3. Registernummer/Firmennummer, wenn vorhanden;
  4. Zweck der privaten oder öffentlichen Organisation;
  5. Vollständige Anschrift und Kontakt der Organisation;
  6. Beschreibung der Tätigkeit, die der Antragsteller durchführen wird bzw. des Projekts, an dem dieser teilnehmen wird. Die auszuführende Tätigkeit muss mit dem Zweck der einladenden Organisation im Einklang stehen;
  7. Vorgesehenes Datum und Dauer der durchzuführenden Tätigkeit;
  8. Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Unterhaltskosten für den Aufenthalt des Antragstellers in Mexiko und für dessen Rückreise ins Heimat- bzw. Wohnsitzland;
  9. Kopie eines Identitätsnachweises der Person, von der das Schreiben ausgestellt wird, mit Lichtbild und Unterschrift.
  • Liquiditätsnachweis:
  1. Bankkonto- oder Anlagekontoauszüge, aus denen ersichtlich wird, dass die einladende Organisation in den vergangenen 12 Monaten einen durchschnittlichen Monatseingang von 1.728.700,00 mexikanische Pesos (2022) verzeichnet hat.
  2. Bildungseinrichtungen gemäß mexikanischem Öffentlichkeitsrecht sind von dem Solvenznachweis ausgenommen.
  3. Falls die einladende Organisation nicht für die Aufenthaltskosten aufkommt: Arbeitsbescheinigung und Gehaltsbezüge der letzten 6 Monate von mehr als 34.574,00 mexikanische Pesos pro Monat (2022, ca. € 1.600,00). 
  1. Familienangehöriger eines ausländischen Staatsbürgers mit Visum oder Aufenthaltserlaubnis für Mexiko (zeitweiliger oder dauerhafter Aufenthalt): 
  • Nachweis des Familienverhältnisses mit dem ausländischen Staatsbürger, der ein Visum für den zeitweiligen Aufenthalt, ein Studentenvisum oder eine Daueraufenthaltserlaubnis für Mexiko besitzt (beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder amtliche Bestätigung);
  • Gültiges Visum für den zeitweiligen Aufenthalt oder Studentenvisum;
  • Liquiditätsnachweis für den Unterhalt jedes einzelnen Familienangehörigen für die Dauer des Aufenthalts in Mexiko anhand von:
  1. Bankkonto- oder Anlagekontoauszüge der letzten 12 Monate mit einem monatlichen Durchschnittssaldo von mindestens hundert Tagsätzen des in Mexico City gesetzlichen Mindestgehalts; ODER
  2. Arbeitsbescheinigung und Gehaltsbezüge der letzten 6 Monate von mehr als 17.287,00 mexikanische Pesos pro Monat (2022; ca. € 800,00). 
  1. Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft mit einem mexikanischen Staatsbürger: 
  • Heiratsurkunde bzw. Nachweis der eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft; UND
  • Nachweis der mexikanischen Staatsbürgerschaft des (Ehe-)Partners gemäß Artikel 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes. 
  1. Immobilienbesitz in Mexiko: 
  • Öffentliche Urkunde zum Nachweis, dass die ausländische Person Immobilien in Mexiko im Wert von mehr als 914.800,00 mexikanische Pesos (2022) besitzt. 
  1. Anleger: 
  • Öffentlich beglaubigtes Schriftstück der juristischen Person zur Bestätigung, dass die ausländische Person am Stammkapital der mexikanischen juristischen Person beteiligt ist und dass die tatsächlich geleistete Beteiligung mehr als 3.457.400,00 mexikanische Pesos (2022) beträgt; UND
  1. Urkunde zum Nachweis des Besitzes oder Eigentums von beweglichem Vermögen oder Anlagevermögen der ausländischen juristischen Person, das zu wirtschaftlichen oder geschäftlichen Zwecken genutzt wird und einen Wert von mehr als 3.457.400,00 mexikanische Pesos (2022) besitzt; ODER
  2. Unterlagen zum Nachweis der Durchführung wirtschaftlicher oder geschäftlicher Tätigkeiten in Mexiko, zum Beispiel anhand von Verträgen, Aufträgen, Rechnungen, Geschäftsplänen, Konzessionen oder Bestätigungen der mexikanischen Sozialversicherung, dass die ausländische juristische Person mindestens drei Angestellte beschäftigt. 
  1. Studium: 
  • Annahmeschreiben der mexikanischen Bildungseinrichtung mit den folgenden Angaben:
  1. Vollständiger Name des Antragstellers;
  2. Beabsichtigter Studienzweig, akademischer Grad oder Spezialgebiet;
  3. iii.  Bezeichnung des Kurses, für den der Antragsteller angenommen wurde;
  4. Beginn und Dauer des Kurses;
  5. Gebühren für den Kurs;
  6. Identifizierungsdaten der Bildungseinrichtung. 
  • Liquiditätsnachweis für die Bezahlung von Studiengebühren, Unterhalt und Verpflegung für die Dauer des Aufenthalts in Mexiko anhand von:
  1. Nachweis der letzten drei Gehaltsbezüge von mehr als 17.287,00 mexikanische Pesos pro Monat (2022; ca. € 800,00); ODER
  2. Bankkonto- oder Anlagekontoauszug der letzten drei Monate mit einem Durchschnittssaldo von mehr als 172.870,00 mexikanische Pesos pro Monat (2022; ca. € 8.000,00); ODER
  3. Die Liquidität kann vom Antragsteller selbst, aber auch von Eltern, Erziehungsberechtigten oder Vormund, sofern der Antragsteller nicht älter als 25 Jahre ist, oder mittels Stipendienbestätigung der entsprechenden Hochschule oder Bestätigung der Finanzierungssicherung durch ein Bank- oder Finanzinstitut nachgewiesen werden. 
  1. Pensionist/Rentner:
  • Bankkonto- oder Anlagekontoauszüge der letzten 12 Monate mit einem monatlichen Durchschnittssaldo von mindestens 3.457.400,00 mexikanische Pesos (2022; ca. € 162.000,00); ODER
  • Nachweis der Pensionsbezüge der letzten 6 Monate über mindestens 86.435,00 mexikanische Pesos pro Monat (2022; ca. € 4.000,00).

Aufgrund der gültigen Gesundheitsvorschriften beachten Sie bitte die folgenden Besucherregeln:

  • Bringen Sie eine FFP2-Maske mit und tragen Sie diese während Ihres gesamten Aufenthalts im Konsulat, sofern von den momentan gültigen COVID-Maßnahmen vorgeschrieben.
  • Erscheinen Sie pünktlich zum Termin (weder zu früh noch verspätet). Wenn Sie nicht rechtzeitig zum Termin erscheinen, muss dieser neu vereinbart werden. Termine außerhalb der vereinbarten Zeiten sind nicht möglich.
  • Begleitpersonen dürfen NICHT zum Termin mitgenommen werden. Bitte treffen Sie entsprechende Maßnahmen für etwaige Begleiter.
  • Stellen Sie bitte Ihr Handy auf lautlos.
  • Beachten Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet und verhalten Sie sich im Wartebereich ruhig.
  • Halten Sie Abstand (2 Meter) zum Personal und zu anderen im Konsulat anwesenden Personen.
  • Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  • Vermeiden Sie das Mitbringen von großen Taschen, Gepäck oder Rucksäcken.
  • Bezahlen Sie die Gebühren bitte mit Bankkarte (MasterCard, Visa oder Maestro).
  • Wenn Sie Symptome einer Grippe oder Husten aufweisen, kommen Sie bitte nicht zum Termin. Wir können Ihren Termin gerne verschieben. Ihre Gesundheit ist uns wichtig, gehen Sie stattdessen zum Arzt.
  • Konsulate und Konsularabteilungen behalten sich das Recht vor, Personen mit Symptomen wie Husten und Fieber den Zutritt zum Amtsgebäude zu verweigern.

Wir bedauern die Umstände und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.