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Visum für angebotene berufliche Tätigkeit

(MIT Arbeitserlaubnis)

 

Anträge für Aufenthaltserlaubnis wegen einer angebotenen beruflichen Tätigkeit müssen vom Unternehmen, welches den ausländischen Staatsbürger unter Vertrag nehmen möchte, bei der mexikanischen Einwanderungsbehörde Instituto Nacional de Migración gestellt werden.

Wenn Ihnen diese Genehmigung für ein konsularisches Gespräch (NUT) bereits erteilt wurde und Sie den Antrag fortsetzen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Online-Termin (link unten - Vorgangsweise punkt 1).

 

Kriterien für die Ausstellung eines Visums:

  • Jeder Antragsteller ist für seinen Visumantrag selbst verantwortlich. Lesen Sie deshalb persönlich die von unserem Konsulat übermittelten Informationen, bevor Sie Ihren Termin wahrnehmen. Angaben oder Terminvereinbarungen durch dritte Personen werden von uns nicht angenommen.
  • Minderjährige müssen mit ihrer Geburtsurkunde sowie beiden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorstellig werden, wobei sich jedes Elternteil mit einem gültigen Reisepass auszuweisen hat. Ist ein Elternteil verstorben, muss eine beglaubigte Kopie der mexikanischen, österreichischen, slowakischen oder slowenischen Sterbeurkunde vorgelegt werden (in den beiden letzten Fällen mit einer Übersetzung ins Spanische oder Englische). Wurde die Sterbeurkunde in einem anderen Land ausgestellt, muss sie mit einer Apostille bzw. der entsprechenden Überbeglaubigung versehen sein und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische oder Englische beigelegt werden. Die Obsorge ist nicht gleichzusetzen mit dem alleinigen Sorgerecht, weshalb der obsorgeberechtigte Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils kein Visum für den Minderjährigen beantragen darf.

 

Erfordernisse:

  • Sämtliche Unterlagen sind ausnahmslos im ORIGINAL mit Stempel und eigenhändiger Unterschrift des Ausstellers mit einer für uns überprüfbaren digitalen Amtssignatur vorzulegen. Kopien oder nicht überprüfbare digitale Formate werden KEINESFALLS als gültige Dokumente anerkannt.
  • Unterlagen, die nicht in Mexiko oder in einem Land innerhalb des Zuständigkeitsbereichs unserer Botschaft (Österreich, Slowakei und Slowenien) ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille oder gegebenenfalls mit einer Beglaubigung der mexikanischen Botschaft im jeweiligen Ausstellungsland versehen sein.
  • Für Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Spanisch, Englisch oder Deutsch verfasst sind, benötigen Sie ausnahmslos eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische oder Englische. Für Unterlagen auf Slowakisch oder Slowenisch ist eine einfache Übersetzung ausreichend.
  • Die Entscheidung, ob der Visumantrag genehmigt oder abgelehnt wird, kann bis zu 20 Werktage dauern. Sie werden von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt, sobald Ihr Antrag eingegangen und überprüft worden ist.

 

  1. Gültiger Reisepass
  2. Nachweis des legalen Aufenthalts, falls der Antragsteller nicht Staatsbürger des Landes ist, in welchem der Antrag für ein mexikanisches Visum gestellt wird.
  3. Genehmigung für ein konsularisches Gespräch, erteilt vom Instituto Nacional de Migración (NUT, lediglich als Kopie)
  4. (Vorläufiger) Dienstvertrag oder Arbeitsvereinbarung mit dem mexikanischen Unternehmen
  5. Falls zutreffend, Überweisungsschreiben der ausländischen Gesellschaft (Muttergesellschaft) an die mexikanische Gesellschaft (Tochtergesellschaft)
  6. Nachweis der technischen/beruflichen Qualifikationen für die angebotene Arbeitsstelle
  7. Falls Sie in Mexiko gewohnt haben, reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer vorherigen Aufenthaltsgenehmigungen ein

 

Bezahlung der Gebühren:

Die Gebühr für den Antrag, die Bearbeitung und Genehmigung des Visums beträgt USD$56,00 (in 2026).

Die Gebühr für die Migrationsakkreditierung für Besucher mit Arbeitserlaubnis für bis zu 180 Tage wird zusammen mit der Visumantragsgebühr erhoben: USD$321,00 (in 2026).

Die  Beträger werden zum monatsaktuellen Wechselkurs in Euro berechnet und sind per Kartenzahlung mit Visa, MasterCard oder Maestro zahlbar. Die jeweils gültigen Konsulatsgebühren finden Sie hier.

 

Terminvereinbarung:

  • Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor und beachten Sie die oben angeführten Kriterien für die Ausstellung eines Visums. Falls die Unterlagen unvollständig oder unrichtig sind, kann der Visumantrag nicht bearbeitet werden. Sobald Sie die fehlenden Unterlagen haben, ist eine neuerliche Terminvereinbarung empfehlenswert.
  • Auf dem elektronischen Portal “MiConsulado” citas.sre.gob.mx können Sie -vorzugsweise von einem PC aus- in das Terminvergabesystem einsteigen, indem Sie die Option correo y contraseña benutzen -NICHT die Option LlaveMX, da diese nur für in Mexiko ansässige Personen mit Telefonnummer und Wohnsitz in Mexiko gedacht ist.
  • Jeder Visumwerber muss sich einmalig unter der Rubrik “Visa” (einschließlich Arbeits- und/oder Aufenthaltserlaubnis) registrieren. Bitte füllen Sie alle Felder aus, damit wir Sie gegebenenfalls kontaktieren können.
  • Löschen Sie temporäre Daten (Cache und Cookies) und erlauben Sie Pop-ups (in der Kalenderansicht)
  • Geben Sie eine E-Mail-Adresse einer bekannten Domain ein (gmail.com; hotmail.com.mx; hotmail.com; outlook.es; icloud.com; yahoo.com.mx; live.com; live.com.mx; hotmail.es; sre.gob.mx; msn.com; live.com; prodigy.net.mx) und vermeiden Sie Firmendomains
  • Im Fall einer Systemaktualisierung oder falls die Sitzung wegen verdächtiger Aktivität geschlossen wurde, ändern Sie das Passwort oder legen Sie einen neuen Benutzer an.
  • Das Terminvergabesystem zeigt zuerst den laufenden Monat an, und nach dem 16. Tag des Monats den jeweils kommenden Monat. Die Parteienverkehrszeit im Konsulat ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr (ausgenommen österreichische Feiertage).
  • Reservieren Sie einen Termin rechtzeitig vor Reiseantritt, frühestens 5 Monate und spätestens 3 Wochen im Voraus. Die Bearbeitung des Visumantrags kann bis zu 30 Kalendertage dauern.

 

Wichtiger Hinweis: Der Besitz eines Visums garantiert nicht die Gestattung der Einreise in Mexiko. Es befähigt die nicht-mexikanische Person lediglich zur Vorstellung an einem Grenzkontrollpunkt, wo um die Einreise nach Mexiko ersucht wird.

Die Gestattung der Einreise nach Mexiko obliegt den mexikanischen Gesundheits- und Grenzbehörden am Punkt der Einreise, auch Grenz- und Einreisekontrolle genannt, wo die Beamten jederzeit nähere Fragen zum Zweck der Reise stellen oder die rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen überprüfen können (§ 37 Einwanderungsgesetz und § 60 dessen Durchführungsverordnung).

 

Während Ihres Termins:

  • Wenn Sie Ihren Termin nicht pünktlich wahrnehmen können, müssen Sie ihn verschieben.
  • Kein Parteienverkehr außerhalb des vereinbarten Termins.
  • Begleitpersonen erhalten keinen Zugang zum Botschaftsgebäude.
  • Stellen Sie Ihr Mobiltelefon stumm und benutzen sie es während Ihres Termins bitte nicht.
  • Bedenken Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet, und verhalten Sie sich ruhig.
  • KEIN Zutritt mit großen Taschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken.
  • Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, die Krankheitssymptome zeigen oder die Ruhe und Sicherheit der weiteren An.