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Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. 

 

Visum für den zeitweiligen Aufenthalt (OHNE Arbeitserlaubnis)

 

HINWEIS: für ein Aufenthaltstitelsvisum (mit Arbeitserlaubnis) clic hier

 

Jeder Antragsteller ist für seinen Visumantrag selbst verantwortlich. Lesen Sie deshalb persönlich vor Ihrem Konsulatstermin die von uns übermittelten Informationen. Angaben oder Terminvereinbarungen seitens dritter Personen werden nicht entgegengenommen.

 

Bitte beachten Sie das Folgende:

  • Der Antrag ist von jedem einzelnen Antragsteller persönlich einzubringen.
  • Minderjährigemüssen von beiden Elternteilen bzw. vom gesetzlichen Vormund begleitet werden, wobei sich jede dieser Personen mit einem gültigen Reisepass auszuweisen hat. Ist ein Elternteil verstorben, muss eine beglaubigte Kopie der mexikanischen, österreichischen, slowakischen oder slowenischen Sterbeurkunde vorgelegt werden (in den beiden letzten Fällen mit einer Übersetzung ins Spanische oder Englische). Wurde die Sterbeurkunde in einem anderen Land ausgestellt, muss sie mit einer Apostille bzw. der entsprechenden Überbeglaubigung versehen und ins Spanische oder Englische übersetzt sein. Die Obsorge ist nicht gleichzusetzen mit dem alleinigen Sorgerecht, weshalb der obsorgeberechtigte Elternteil NICHT OHNE Zustimmung des anderen Elternteils ein Visum für den Minderjährigen beantragen kann!
  • Sämtliche Unterlagen sind ausnahmslos im ORIGINAL mit Stempel und Unterschriftder ausstellenden Behörde vorzuweisen sowie eine einfache Kopie jedes einzelnen benötigten Dokuments beizulegen. Farbkopien oder Scans werden KEINESFALLS als Originaldokumente anerkannt.
  • Unterlagen, die nicht in Mexiko bzw. nicht in den Ländern des Zuständigkeitsbereichs dieser Botschaft (Österreich, Slowakei, Slowenien) ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille oder einer Beglaubigung der mexikanischen Botschaft im jeweiligen Land (sofern zutreffend) versehen
  • Für Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Spanisch, Englisch oder Deutsch verfasst sind, benötigen Sie ausnahmslos eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische oder Englische. Für Unterlagen auf Slowakisch oder Slowenisch ist eine einfache Übersetzung ausreichend.

 

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:

  1. Gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer noch mindestens für sechs Monate)
  2. Nachweis des legalen Aufenthalts, falls der Antragsteller nicht Staatsbürger des Landes ist, in welchem der Antrag für ein mexikanisches Visum gestellt wird.
  3. Ein Passfoto (nicht älter als 3 Monate) mit den folgenden Eigenschaften:
  • Gute Qualität, keine Schatten, unbearbeitet
  • Geöffnete und sichtbare Augen, neutraler Gesichtsausdruck
  • Kein Schmuck (einschließlich Brillen, Kunstwimpern, etc.), unbedeckter Kopf und nicht zu viel Make-up

       4. Nachweis für das Vorliegen eines der folgenden Fälle:

a. Liquiditätsnachweis:

  1. Anlage- oder Bankkontoauszüge mit einem monatlichen Durchschnittssaldo in den letzten 12 Monaten von mindestens MXN$1,394,000.00 Mexikanische Pesos (Gegenwert 2025: ca. €65.300,00Euro); oder
  2. Gehalts- oder Pensionsnachweise über ein abzugsfreies Monatseinkommen in den letzten 6 Monaten von mehr als MXN$83,640.00 Mexikanische Pesos (Gegenwert 2025: ca. €4.000,00 Euro).

b. Einladung durch eine Organisation bzw. öffentliche oder private Einrichtung zur Durchführung einer nicht bezahlten Arbeitstätigkeit: 

  • Nachweise, dass der Antragsteller über die notwendige Qualifikation, Erfahrung oder Kenntnisse verfügt, um die in der Einladung angegebene Tätigkeit auszuüben.
  • Bestätigungsschreiben der einladenden mexikanischen Organisation. Dieses Schreiben muss folgende Angaben beinhalten:
  1. Vollständiger Name und Staatsbürgerschaft des Antragstellers;
  2. Name der Organisation/Firmenbezeichnung;
  3. Registernummer/Firmennummer, wenn vorhanden;
  4. Zweck der privaten oder öffentlichen Organisation;
  5. Vollständige Anschrift und Kontakt der Organisation;
  6. Beschreibung der Tätigkeit, die der Antragsteller durchführen wird bzw. des Projekts, an dem dieser teilnehmen wird. Die auszuführende Tätigkeit muss mit dem Zweck der einladenden Organisation im Einklang stehen;
  7. Vorgesehenes Datum und Dauer der durchzuführenden Tätigkeit;
  8. Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Unterhaltskosten für den Aufenthalt des Antragstellers in Mexiko und für dessen Rückreise ins Heimat- bzw. Wohnsitzland;
  9. Kopie eines Identitätsnachweises der Person, von der das Schreiben ausgestellt wird, mit Lichtbild und Unterschrift.
  • Liquiditätsnachweis:
  1. Bankkonto- oder Anlagekontoauszüge, aus denen ersichtlich wird, dass die einladende Organisation in den vergangenen 12 Monaten einen durchschnittlichen Monatseingang von MXN$2.788.000,00 mexikanischen Pesos (Gegenwert 2025) verzeichnet hat. Bildungseinrichtungen gemäß mexikanischem Öffentlichkeitsrecht sind von dem Solvenznachweis ausgenommen.
  2. Falls die einladende Organisation nicht für die Aufenthaltskosten aufkommt: Arbeitsbescheinigung und Gehaltsbezüge der letzten 6 Monate von mehr als MXN$55.760,00 mexikanische Pesos pro Monat (Gegenwert 2025: ca. €2,650,00).

c. Familienangehöriger eines ausländischen Staatsbürgers mit Visum oder Aufenthaltserlaubnis für Mexiko (zeitweiliger oder dauerhafter Aufenthalt):

  • Nachweis des Familienverhältnisses mit dem ausländischen Staatsbürger, der ein Visum für den zeitweiligen Aufenthalt, ein Studentenvisum oder eine Daueraufenthaltserlaubnis für Mexiko besitzt (beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder amtliche Bestätigung);
  • Gültiges Visum für den zeitweiligen Aufenthalt oder Studentenvisum;
  • Liquiditätsnachweis für den Unterhalt jedes einzelnen Familienangehörigen für die Dauer des Aufenthalts in Mexiko anhand von:
  1. Bankkonto- oder Anlagekontoauszüge der letzten 12 Monate mit einem monatlichen Durchschnittssaldo von mindestens MXN$27,880.00 mexikanische Pesos pro Monat (Gegenwert 2025: ca. €1.330,00); ODER
  2. Arbeitsbescheinigung und Gehaltsbezüge der letzten 6 Monate von mehr als MXN$27,880.00 mexikanische Pesos pro Monat (Gegenwert 2025: ca. €1.330,00).

 

d. Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft mit einem mexikanischen Staatsbürger:

  • Heiratsurkunde bzw. Nachweis der eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft; UND
  • Nachweis der mexikanischen Staatsbürgerschaft des (Ehe-)Partners gemäß Artikel 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes. 

e. Immobilienbesitz in Mexiko:

  • Öffentliche Urkunde zum Nachweis, dass die ausländische Person Immobilien in Mexiko im Wert von mehr als MXN$11.152.000,00 mexikanische Pesos (Gegenwert 2025) besitzt.

f. Anleger:

  • Öffentlich beglaubigtes Schriftstück der juristischen Person zur Bestätigung, dass die ausländische Person am Stammkapital der mexikanischen juristischen Person beteiligt ist und dass die tatsächlich geleistete Beteiligung mehr als MXN$5,576,000.00 mexikanische Pesos (Gegenwert 2025) beträgt; UND
  1. Urkunde zum Nachweis des Besitzes oder Eigentums von beweglichem Vermögen oder Anlagevermögen der ausländischen juristischen Person, das zu wirtschaftlichen oder geschäftlichen Zwecken genutzt wird und einen Wert von mehr als MXN$5,576,000.00 mexikanische Pesos (Gegenwert 2025) besitzt; ODER
  2. Unterlagen zum Nachweis der Durchführung wirtschaftlicher oder geschäftlicher Tätigkeiten in Mexiko, zum Beispiel anhand von Verträgen, Aufträgen, Rechnungen, Geschäftsplänen, Konzessionen oder Bestätigungen der mexikanischen Sozialversicherung, dass die ausländische juristische Person mindestens drei Angestellte beschäftigt. 

g. Studium:

  • Annahmeschreiben der mexikanischen Bildungseinrichtung mit den folgenden Angaben:
  1. Vollständiger Name des Antragstellers;
  2. Beabsichtigter Studienzweig, akademischer Grad oder Spezialgebiet;
  3. Bezeichnung des Kurses, für den der Antragsteller angenommen wurde;
  4. Beginn und Dauer des Kurses;
  5. Gebühren für den Kurs;
  6. Identifizierungsdaten der Bildungseinrichtung. 
  • Liquiditätsnachweis für die Bezahlung von Studiengebühren, Unterhalt und Verpflegung für die Dauer des Aufenthalts in Mexiko anhand von:
  1. Nachweis der letzten drei Monatsbezüge von mehr als MXN$27,880.00 mexikanische Pesos pro Monat (Gegenwert 2025: ca. €1.330,00); ODER
  2. Bankkonto- oder Anlagekontoauszug der letzten drei Monate mit einem Durchschnittssaldo von mehr als MXN$278,800.00 mexikanische Pesos pro Monat (Gegenwert 2025: ca. €13.300,00); ODER
  3. Die Liquidität kann vom Antragsteller selbst, aber auch von Eltern, Erziehungsberechtigten oder Vormund, sofern der Antragsteller nicht älter als 25 Jahre ist, oder mittels Stipendienbestätigung der entsprechenden Hochschule oder Bestätigung der Finanzierungssicherung durch ein Bank- oder Finanzinstitut nachgewiesen werden. 

h. Pensionist/Rentner:

  1. Bankkonto- oder Anlagekontoauszüge der letzten 12 Monate mit einem monatlichen Durchschnittssaldo von mindestens MXN$5.576.000,00 mexikanische (Gegenwert 2025; ca. €261,500.00); ODER
  2. Nachweis der Pensionsbezüge der letzten 6 Monate über mindestens MXN$139,400.00 mexikanische Pesos pro Monat (Gegenwert 2025: ca. €6.600,00). 

 

VORGANGSWEISE:

1. TERMIN VEREINBAREN

Die Terminvereinbarung und Registrierung müssen über die Webseite Mi Consulado vorgenommen werden. Es werden KEINE TERMINE per E-Mail oder telefonisch vergeben! 

Füllen Sie bitte alle Felder vollständig und richtig aus, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können. Wir empfehlen Ihnen einen Termin frühestens 5 Monaten und spätestens drei Wochen vor Ihrem Reiseantritt nach Mexiko.

Das Verfahren wird in dem Konsulat in Wien, Österreich durchgeführt. DAS GESAMTE PROZESS MUSS PERSÖNLICH OHNE ZWISCHENMITTEL DURCHGEFÜHRT WERDEN. Sowohl Walk-ins als auch Verwaltern (Hilfe von Dritten in Anspruch, da Ihr Termin möglicherweise nicht wirksam ist) werden nicht entgegengenommen, nur Bewerber mit bestätigtem Termin auf der offiziellen Website als „Visa-Sin permiso del INM“ (inkl. Visumantrag mit Arbeitserlaubnis oder/und Aufenthaltserlaubnis). Erwägen Sie, Ihren eigenen Termin rechtzeitig vor Ihrer Reise zu buchen.

Informationen über die verschiedenen Visatypen, das jeweilige Verfahren, Empfehlungen und das System zur Terminvereinbarung finden Sie auf der folgenden Website (alle auf der Website beschriebenen Informationen können jederzeit aktualisiert werden. Daher muss jeder Antragsteller die neuesten Anforderungen).

 

2. TERMIN WAHRNEHMEN

Die Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich befindet sich an folgender Adresse: Renngasse 5/6, 1010 Wien.

  • Es müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig und im entsprechenden Format eingebracht werden, anderenfalls wird der Visumantrag abgelehnt.
  • Für die Antragsentgegennahme, -bearbeitung und -beantwortung (sowohl positive als auch negative Beantwortung von Visumanträgen für gewöhnliche Reisepässe bzw. Personal- und Reisedokumente) ist zu Beginn des Termins eine Gebühr von USD$54,00 (Stand 2025) zu entrichten. Der Betrag wird in Euro zum monatsaktuellen Wechselkurs berechnet und ist per Kartenzahlung mit Visa, MasterCard oder Maestro zahlbar. Die jeweils gültigen Konsulatsgebühren finden Sie hier.
  • Der Termin dauert ca. 45 Minuten. In diesem Zeitraum ist die Anwesenheit des Antragstellers für Gebührenbezahlung, Einreichung der erforderlichen Unterlagen, Abnahme biometrischer Daten und für das konsularische Gespräch unbedingt erforderlich.
  • Jede Prüfung des Visumantrags findet im Zuge des Termins statt. Es erfolgt vorab KEINE Unterlagenprüfung.
  • Die Visumgenehmigung kann bis zu 5 Werktage dauern. Nach erledigter Antragstellung und -prüfung werden wir Sie umgehend vom Ergebnis verständigen.
  • Der Termin allein garantiert nicht eine positive Antragsbeantwortung. Daher ist es empfehlenswert, bereits vor Reiseplanung das Visum für Mexiko zu erhalten.

 

3. WÄHREND DES TERMINS ZU BEACHTEN:

  • Wenn Sie Ihren Termin nicht pünktlich wahrnehmen können, müssen Sie diesen verschieben. Termine werden außerhalb der vereinbarten Zeiten nicht abgefertigt.
  • Keine Begleitpersonen werden in das Konsulat eingelassen.
  • Stellen Sie bitte Ihr Handy auf lautlos und telefonieren Sie nicht während Ihres Termins.
  • Beachten Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet und verhalten Sie sich ruhig.
  • Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  • Vermeiden Sie das Mitbringen von großen Taschen, Gepäck oder Rucksäcken.
  • Bezahlen Sie die Gebühren bitte mit Bankkarte (MasterCard, Visa oder Maestro).
  • Konsulate und Konsularabteilungen behalten sich das Recht vor, den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verweigern.
  • Es werden KEINE telefonischen Anfragen entgegengenommen und KEINE Termine per E-Mail oder telefonisch vergeben.