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Mexikanische Staatsangehörige, selbst wenn sie eine (oder mehrere) andere Staatsbürgerschaft(en) besitzen, müssen sich gemäß Artikel 12 des Staatsbürgerschaftsgesetzes Mexikos ausnahmslos als mexikanische Staatsbürger ausweisen, wenn sie in mexikanisches Staatsgebiet einreisen bzw. aus diesem ausreisen, anderenfalls droht eine Verwaltungsstrafe laut geltendem Recht. Wenn dies auf Sie zutrifft, lesen Sie bitte den Abschnitt „Konsularabteilung – Reisepässe“ auf dieser Webseite. Besitzen Sie die mexikanische Staatsbürgerschaft nicht, dann hängen die Anforderungen für die Gestattung der Einreise in Mexiko hauptsächlich von Ihrer Staatsbürgerschaft und Ihrem Reisezweck ab. Um zu erfahren, ob Sie ein mexikanisches Visum benötigen, überprüfen Sie bitte, welche der folgenden Fälle auf Sie zutrifft: Europäische Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Andere: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Chile, Costa Rica, Hong Kong, Island, Israel, Jamaica, Japan, Kanada, Kolumbien, Liechtenstein, Macao, Malaysien, Marshallinseln, Mikronesien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Palau, Panama, Paraguay, San Marino, Schweiz, Singapur, Südkorea, Trinidad und Tobago, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika. Quelle: https://www.inm.gob.mx/gobmx/word/index.php/paises-no-requieren-visa-para-mexico/ Staatsangehörige der in obiger Liste angeführten Länder benötigen KEIN Visum für die Einreise in Mexiko, sofern der Reisezweck unter Tourismus, Transit, Geschäfte oder Studium fällt und der Aufenthalt in Mexiko nicht länger als 180 Tage dauert. In diesen Fällen werden lediglich ein zum Zeitpunkt der Einreise und für die Gesamtdauer des Aufenthalts in Mexiko gültiger Reisepass sowie die Erfüllung der zum Einreisezeitpunkt gültigen Einreisebedingungen benötigt. * Kolumbianische Staatsangehörige müssen eine Reisevorregistrierung anhand des Formulars auf der folgenden Webseite durchführen: https://www.gob.mx/inm/es/articulos/eres-de-nacionalidad-colombiana-y-vas-a-viajar-a-mexico?idiom=es Die Botschaft stellt WICHTIGE UND HILFREICHE INFORMATIONEN FÜR IHRE MEXIKOREISE zur Verfügung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam. Über die tatsächliche Gestattung der Einreise in Mexiko entscheidet der/die mexikanische Grenzbeamte/in fallabhängig am Ort der Einreise (internationaler Flughafen, Landesgrenze oder Einreisehafen). Mexikanische Botschaften und Konsulate haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Die Tatsache, dass kein Visum benötigt wird, garantiert nicht die tatsächliche Einreiseerlaubnis. Wenn der Zweck der Reise nach Mexiko nicht den oben genannten entspricht (beispielsweise Berufstätigkeit, Niederlassung oder Pension) und/oder der Aufenthalt länger als 180 Tage dauert, BENÖTIGEN AUCH Staatangehörige der oben angeführten Länder EIN VISUM! Sie finden die notwendigen Unterlagen und Informationen zur Visumbeantragung je nach Reisezweck unter dem Abschnitt „VISA“ auf dieser Webseite. Sie benötigen KEIN Visum für die Einreise in Mexiko, wenn Ihr Reisezweck unter Tourismus, Transit, Geschäfte oder Studium fällt und der Aufenthalt in Mexiko nicht länger als 180 Tage dauert, sofern eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt ist: In diesen Fällen werden bei der Einreise in Mexiko zwingend ein zum Zeitpunkt der Einreise und für die Gesamtdauer des Aufenthalts in Mexiko gültiger Reisepass sowie die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (siehe Punkt 2a) oder das gültige Visum (siehe Punkt 2b), welche beide für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültig sein müssen, benötigt. WICHTIGE ANMERKUNG: Reisende aus Ländern oder Regionen, die von Mexiko nicht anerkannt werden, können weder ein mexikanisches Visum noch Reiseerleichterungen, einschließlich einer Einreiseerlaubnis, erhalten. Dies gilt unter anderem für Inhaber von kosovarischen Reisepässen. Über die tatsächliche Gestattung der Einreise in Mexiko entscheidet der/die mexikanische Grenzbeamte/in fallabhängig am Ort der Einreise (internationaler Flughafen, Landesgrenze oder Einreisehafen). Mexikanische Botschaften und Konsulate haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Die Tatsache, dass kein Visum benötigt wird, garantiert nicht die tatsächliche Einreiseerlaubnis. Wenn Ihr Reisezweck nicht den oben genannten Zwecken entspricht (beispielsweise Berufstätigkeit, Adoption, usw.) und/oder der Aufenthalt länger als 180 Tage dauert (beispielsweise Studium mit einer Dauer von mehr als einem Semester, Berufstätigkeit oder Pension), benötigen Sie jedoch ein Visum, unabhängig davon, ob Sie die in Punkt 2a und/oder 2b angeführten Dokumente besitzen. Bitte beachten Sie die Anforderungen und Informationen zur Visumbeantragung je nach Reisezweck im Abschnitt „VISA – Zeitweiliger Aufenthalt“ auf dieser Webseite. Die Botschaft stellt WICHTIGE UND HILFREICHE INFORMATIONEN FÜR IHRE MEXIKOREISE zur Verfügung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam. Aktuelle Liste der Länder, deren Staatsangehörige ein Visum für Mexiko benötigen (LINK auf Spanisch) Sie BENÖTIGEN EIN VISUM für Ihre Mexikoreise unabhängig vom Reisezweck (einschließlich Tourismus, Transit, Geschäfte, Studium, Berufstätigkeit, etc.) sowie von der Dauer des Aufenthalts. Die Anforderungen für das jeweils je nach Reisezweck benötigte Visum finden Sie unter dem Abschnitt “VISA” auf dieser Webseite. HINWEIS: Eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis für Österreich, Slowakei oder Slowenien (Legitimationskarte, Familienangehörigkeit, Student, Gastarbeiter, Flüchtling, Asylberechtigter, usw.) gilt NICHT als eines der in Punkt 2a und 2b angeführten Dokumente und es wird ein Visum benötigt! Für die Einreise nach Mexiko benötigen Sie einen für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Reisepass und das mexikanische Visum. WICHTIGE ANMERKUNG: Reisende aus Ländern oder Regionen, die von Mexiko nicht anerkannt werden, können weder ein mexikanisches Visum noch Reiseerleichterungen, einschließlich einer Einreiseerlaubnis, erhalten. Dies gilt unter anderem für Inhaber von kosovarischen Reisepässen. Über die tatsächliche Gestattung der Einreise in Mexiko entscheidet der/die mexikanische Grenzbeamte/in fallabhängig am Ort der Einreise (internationaler Flughafen, Landesgrenze oder Einreisehafen). Mexikanische Botschaften und Konsulate haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Die Tatsache, dass kein Visum benötigt wird, garantiert nicht die tatsächliche Einreiseerlaubnis. Die Botschaft stellt WICHTIGE UND HILFREICHE INFORMATIONEN FÜR IHRE MEXIKOREISE zur Verfügung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam.
Welche Informationen muss ich am Grenzübergang/Flughafen angeben, um in mexikanisches Staatsgebiet einreisen zu dürfen? Abhängig von Ihrem Reisepass und dem Zweck Ihrer Reise benötigen Sie ein Visum für die Einreise in Mexiko oder sind visumbefreit. Der Besitz eines Visums oder die Vorlage eines Reisepasses mit Visumbefreiung garantiert jedoch nicht die tatsächliche Gestattung der Einreise in mexikanisches Staatsgebiet. Bei der Einreise am Flughafen bzw. an der Landesgrenze kann Ihnen der/die mexikanische Grenzbeamte/in einige Fragen zu Zweck und/oder Dauer Ihres Aufenthalts stellen bzw. wie Sie für die Kosten Ihres Aufenthalts aufkommen werden. In den meisten Fällen werden folgende Nachweise oder Belege verlangt: Über Ausnahmen von obigen Bestimmungen wird im jeweiligen Fall bei der Einreise ins Land entschieden (wenn Sie beispielsweise lediglich ein Hinflug-Ticket besitzen). Die mexikanischen Botschaften und Konsulate haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung und können nicht garantieren, dass die Einreise ins Land gestattet wird. Einreiseverweigerungen kommen jedoch statistisch betrachtet nur selten vor. Sollte es trotzdem dazu kommen, wenden Sie sich an das Konsulat bzw. die Botschaft Ihres Landes in Mexiko. Mexiko ist eines der meistbereisten Länder der Welt. Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Informationen zur Einreise in Mexiko und die meistgestellten Fragen (auf Spanisch und Deutsch verfügbar) zu lesen: [ English | Arabic | Farsi | Français | Russian | Turkish | Ukrainian | German ] Bestimmungen für Minderjährige (unter 18 Jahre) bei der Ein- und Ausreise in Mexiko Minderjährige, die nicht die mexikanische Staatsbürgerschaft besitzen oder keinen Wohnsitz in Mexiko haben, unterliegen bei der Ein- und Ausreise in Mexiko keinen besonderen Bestimmungen, vor allem, wenn sie in Begleitung beider Eltern oder eines Elternteils reisen. Wenn Minderjährige aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft ein Visum benötigen, muss dieses von den Eltern bzw. vom gesetzlichen Vormund beim zuständigen mexikanischen Konsulat oder bei der Konsularabteilung der mexikanischen Botschaft beantragt werden, wie dem Abschnitt “VISA” auf dieser Webseite zu entnehmen ist. Nicht-mexikanische Minderjährige, die unbegleitet ohne Eltern bzw. gesetzlichen Vormund nach Mexiko reisen, müssen die Ein- und Ausreisebestimmungen des Herkunftslandes und die entsprechenden Vorschriften der Fluglinie beachten. Die Reise von unbegleiteten Minderjährigen unterliegt der Verantwortung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vormunds. Wenn Minderjährige unbegleitet oder in Begleitung einer Drittperson nach Mexiko reisen, muss eine von beiden Eltern oder vom gesetzlichen Vormund ausgestellte und im Herkunftsland notariell beglaubigte Vollmacht vorgelegt werden (Artikel 49, II. des mexikanischen Einwanderungsgesetzes). Wird die Vollmacht außerhalb von Mexiko ausgestellt, muss diese von der zuständigen Behörde apostilliert (siehe LINK) und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische (siehe LINK) beigestellt werden. Die Vollmacht muss im Original plus zwei Kopien sowie mit Kopien der Reisepässe des/der Minderjährigen und der Eltern (bzw. des gesetzlichen Vormunds) und der mit einer Apostille versehenen Geburtsurkunde des/der Minderjährigen vorgelegt werden. Die erwachsene Begleitperson muss eine Kopie ihres gültigen Reisepasses vorlegen. Wenn Minderjährige unbegleitet oder in Begleitung einer Drittperson aus Mexiko ausreisen und beide Eltern bzw. der gesetzliche Vormund bleiben im Land, muss das „Formato de Salida de Menores (SAM)“ ausgefüllt werden. Dieses ist auf der Webseite des mexikanischen Nationalinstituts für Migration (auf Spanisch) verfügbar. Formato de Salida de Menores (siehe LINK). Besitzt der/die Minderjährige neben der mexikanischen noch eine andere Staatsbürgerschaft, kommen trotzdem die in Mexiko gültigen Bestimmungen zur Anwendung. Reise mit Haustieren In Mexiko gelten nur Hunde und Katzen als mitzuführende Haustiere. Für die Bestimmungen zur Einreise mit Haustieren in Mexiko beachten Sie die Informationen auf den folgenden Webseiten: Spanisch - Englisch Fluglinien können für den Transport von Haustieren andere oder zusätzliche Bestimmungen vorschreiben, weshalb Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluglinie erkundigen sollten. Ich möchte vor/nach meiner Reise nach Mexiko ein weiteres Land besuchen. Was benötige ich dafür? Jedes Land bestimmt selbst über die für sein Staatsgebiet geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen. Sie können aktuelle Informationen über die Ein- und Ausreisebestimmungen bei den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder, die Sie besuchen möchten, erhalten. Die mexikanischen Vertretungen im Ausland können Ihnen lediglich Informationen zu Gesetzen und Bestimmungen, die für Mexiko gelten, anbieten. Ich möchte in Mexiko Luftaufnahmen machen. Darf ich meine Drohne mitnehmen? Es gelten strenge Bestimmungen für die Benutzung von ferngesteuerten Flugsystemen (Remotely Piloted Aircraft Systems, RPAS) im mexikanischen Luftraum gemäß den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Abhängig von Drohnentyp und Verwendungszweck müssen Sie eine Registrierung bei der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (Dirección General de Aeronáutica Civil, DGAC) des mexikanischen Verkehrsministeriums durchführen. Beachten Sie die Angaben auf der folgenden Webseite. Erkundigen Sie sich außerdem bei Ihrer Fluglinie, welche Bestimmungen für den Transport einer Drohne gelten. Was darf ich im Reisegepäck nach Mexiko mitnehmen? (Medikamente, Musikinstrumente, Filmausrüstung, Bargeld, etc.) Zusätzlich zu den Einreisekontrollen gibt es in Mexiko Zoll- und Lebensmittelkontrollen. Für Zollinformationen besuchen Sie bitte die folgende Internetseite (auf Spanish – Übersetzung mit Ihrem Browser). Anmerkung: Zollbefreiung gilt nur für mexikanische Staatsangehörige. Welche Gegenstände/Güter dürfen NICHT nach Mexiko mitgeführt werden? Von der Einfuhr ausgeschlossen sind z.B.: Welche pflanzlichen oder tierischen Produkte darf ich nicht mit nach Mexiko nehmen? Bei der Einreise nach Mexiko kontrolliert die Gesundheitsbehörde Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA) die Einfuhr von Lebensmitteln. Für Informationen zu verbotenen und erlaubten Produkten besuchen Sie bitte die folgende Internetseite (auf Spanisch) Die Liste der für den Tourismusimport zugelassenen Lebensmittel finden Sie hier (auf Englisch) Hinweis: Wenn Sie aus der Slowakei nach Mexiko einreisen, beachten Sie bitte, dass die Einfuhr von Lebensmitteln aus Schweinefleisch verboten ist. Bei der Einreise in Mexiko werden Sie um Angabe ersucht, ob Sie in der Slowakei innerhalb von 15 Tagen vor Reiseantritt Kontakt zu Bauernhof- oder Zootieren hatten.