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Informationen zu Visumpflicht oder mögliche Einreiseerleichterungen für Mexikoreisende
Wenn Sie NICHT die mexikanische Staatsangehörigkeit besitzen, hängen die Voraussetzungen für Ihre Einreise in Mexiko von Ihrer Staatsbürgerschaft und Ihrem Reisezweck ab. Personen mit mexikanischer Staatsangehörigkeit, die zusätzlich eine oder mehrere weitere Staatsangehörigkeiten besitzen, müssen sich ausnahmslos gemäß Artikel 12 des geltenden Staatsangehörigkeitsgesetzes bei Ausreise aus sowie bei Einreise in Staatsgebiet als Mexikaner ausweisen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann zu den entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Sanktionen führen.
Um festzustellen, ob Sie ein Visum für Mexiko benötigen oder nicht, überprüfen Sie bitte, welche der folgenden Fälle auf Sie zutrifft:
NOTICE 1: Wenn der Zweck Ihrer Reise nach Mexiko von den regulären Gründen abweicht (z.B. Arbeit, Studium, Niederlassung oder Pension, usw.) oder Ihr Aufenthalt länger als 180 Tage dauert, BENÖTIGEN SIE EIN VISUM. Die Anforderungen, das Verfahren und genaue Informationen zur Beantragung des jeweiligen dem Reisezweck entsprechenden Visums finden Sie auf dieser Webseite unter dem Abschnitt “VISAS”.
NOTICE 2: Über die tatsächliche Einreisegestattung in Mexiko entscheidet im Einzelfall die mexikanische Einwanderungsbehörde am Flughafen oder am Grenzübergang. Die mexikanischen Botschaften und Konsulate haben keinen Einfluss auf diesen Prozess. Die Tatsache, dass kein Visum benötigt wird, garantiert nicht die Einreise in Mexiko. [ Español | English | Arabic | Farsi | Français | Russian | Turkish | Ukrainian | German ]
EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.
Andere: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belice, Bolivien, Chile, Costa Rica, Hong Kong, Island, Israel, Jamaica, Japan, Kanada, Kolumbien*, Liechtenstein, Macao, Malaysien, Marshall Inseln, Mikronesien, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Palau, Panama, Paraguay, San Marino, Schweiz, Singapur, Südkorea, Trinidad und Tobago, Uruguay, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.
Quelle: Für die Einreise nach Mexikos visumbefreite Länder und Regionen
Staatsangehörige der oben aufgelisteten Länder benötigen KEIN Visum für die Einreise nach Mexiko, wenn der Zweck des Besuchs Tourismus, Transit, Geschäftstätigkeit oder Studium ist und wenn der Aufenthalt in Mexiko weniger als 180 Tage dauert. In diesen Fällen wird bei der Einreise in Mexiko lediglich ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass benötigt.
* Kolumbianische Staatsangehörige müssen eine Reisevorregistrierung anhand des Formulars auf der folgenden Webseite durchführen.
WICHTIGE ANMERKUNG 1: Eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis in Österreich, Slowakei oder Slowenien (Legitimationskarte, Studentenvisum, Familienzusammenführung, Gastarbeiter, Flüchtling, Asylberechtigter, etc.) berechtigt NICHT zur Einreiseerleichterung laut Punkt 2a oder 2b! Falls dies auf Sie zutrifft, lesen Sie bitte unter Punkt 3 weiter.
WICHTIGE ANMERKUNG 2: Reisende aus Ländern oder Regionen, die von Mexiko nicht anerkannt werden, können weder ein mexikanisches Visum noch Reiseerleichterungen, einschließlich einer Einreiseerlaubnis, erhalten. Dies gilt unter anderem für Inhaber von kosovarischen Reisepässen.
Sie benötigen KEIN Visum für die Einreise nach Mexiko, wenn der Zweck des Besuchs Tourismus, Transit, Geschäftstätigkeit oder Studium ist und wenn der Aufenthalt in Mexiko weniger als 180 Tage dauert, sofern Sie einen der folgenden zwei Punkte erfüllen:
- Sie besitzen eine gültige Erlaubnis für den DAUERAUFENTHALT in Chile, Japan, Kanada, Kolumbien, Peru, Vereinigtes Königreich, Vereinigten Staaten von Amerika oder einem Mitgliedsland des Schengener Abkommens. Die Erlaubnis muss eindeutig als “DAUERHAFT” bezeichnet sein (in Österreich “DAUERAUFENTHALTSTITEL”, Slowakei “TRVALÝ”, Slowenien “PERMANENT”); oder
- Sie besitzen ein gültiges Visum (für mehrfache Einreise und entsprechendem Vermerk im Reisepass) für ein Mitgliedsland des Schengener Abkommens („Schengenvisum“), Japan, Kanada, USA oder Vereinigtes Königreich.
In diesem Fällen ist für die Einreise in Mexiko unbedingt der gültige Reisepass UND der Daueraufenthalt (Punkt 2a) bzw. das gültige Visum (Punkt 2b) vorzuweisen. Die Gültigkeit beider Dokumente muss für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts in Mexiko dauern.
Die Botschaft stellt WICHTIGE UND HILFREICHE INFORMATIONEN FÜR IHRE MEXIKOREISE zur Verfügung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam.
Quelle: Aktuelle Liste der Nationalitäten, die ein Visum für die Einreise in Mexiko benötigen (auf Spanisch).
3.1 Reguläres mexikanisches Visum
3.2 E-Visa für Staatsangehörige Brasiliens
3.3 Elektronisches Autorisierungssystem für Staatsangehörige aus Russland, Türkei und Ukraine
Die Botschaft stellt WICHTIGE UND HILFREICHE INFORMATIONEN FÜR IHRE MEXIKOREISE zur Verfügung. Bitte lesen Sie diese aufmerksam.
Welche Informationen muss ich am Grenzübergang/Flughafen angeben, um in mexikanisches Staatsgebiet einreisen zu dürfen?
Abhängig von Ihrem Reisepass und dem Zweck Ihrer Reise benötigen Sie ein Visum für die Einreise in Mexiko oder sind visumbefreit. Der Besitz eines Visums oder die Vorlage eines Reisepasses mit Visumbefreiung garantiert jedoch nicht die tatsächliche Gestattung der Einreise in mexikanisches Staatsgebiet.
Bei der Einreise am Flughafen bzw. an der Landesgrenze kann Ihnen der/die mexikanische Grenzbeamte/in einige Fragen zu Zweck und/oder Dauer Ihres Aufenthalts stellen bzw. wie Sie für die Kosten Ihres Aufenthalts aufkommen werden. In den meisten Fällen werden folgende Nachweise oder Belege verlangt:
- Tourismus: Hotelreservierung, Hin- und Rückflugticket, Nachweis für ausreichende Finanzmittel für die Kosten des Aufenthalts.
- Geschäfte: Schreiben des entsendenden Unternehmens auf Spanisch, in dem bestätigt wird, dass Sie ein/e Angestellte/r sind und kein Gehalt von einem mexikanischen Unternehmen beziehen werden.
- Techniker: Eine Kopie des Vertrags über Technologie-, Patent- oder Markentransfer, Verkaufsvertrag über Maschinen oder Anlagen, technische Fortbildung des Personals oder andere Nachweise für den Produktionsprozess eines Unternehmens mit Sitz in Mexiko.
- Kurzzeitiges Studium: Einladungs- oder Annahmeschreiben einer mexikanischen Bildungseinrichtung mit Öffentlichkeitsrecht, in dem die Teilnahme an Kursen, Forschungstätigkeiten oder einer akademischen Bildung mit einer Maximaldauer von 180 Tagen bestätigt wird.
Über Ausnahmen von obigen Bestimmungen wird im jeweiligen Fall bei der Einreise ins Land entschieden (wenn Sie beispielsweise lediglich ein Hinflug-Ticket besitzen). Die mexikanischen Botschaften und Konsulate haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung und können nicht garantieren, dass die Einreise ins Land gestattet wird. Einreiseverweigerungen kommen jedoch statistisch betrachtet nur selten vor. Sollte es trotzdem dazu kommen, wenden Sie sich an das Konsulat bzw. die Botschaft Ihres Landes in Mexiko. Mexiko ist eines der meistbereisten Länder der Welt.
Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Informationen zur Einreise in Mexiko und die meistgestellten Fragen (auf Spanisch und Deutsch verfügbar) zu lesen:
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Bestimmungen für Minderjährige (unter 18 Jahre) bei der Ein- und Ausreise in Mexiko
Minderjährige, die nicht die mexikanische Staatsbürgerschaft besitzen oder keinen Wohnsitz in Mexiko haben, unterliegen bei der Ein- und Ausreise in Mexiko keinen besonderen Bestimmungen, vor allem, wenn sie in Begleitung beider Eltern oder eines Elternteils reisen. Wenn Minderjährige aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft ein Visum benötigen, muss dieses von den Eltern bzw. vom gesetzlichen Vormund beim zuständigen mexikanischen Konsulat oder bei der Konsularabteilung der mexikanischen Botschaft beantragt werden, wie dem Abschnitt “VISA” auf dieser Webseite zu entnehmen ist. Nicht-mexikanische Minderjährige, die unbegleitet ohne Eltern bzw. gesetzlichen Vormund nach Mexiko reisen, müssen die Ein- und Ausreisebestimmungen des Herkunftslandes und die entsprechenden Vorschriften der Fluglinie beachten. Die Reise von unbegleiteten Minderjährigen unterliegt der Verantwortung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vormunds.
Wenn Minderjährige unbegleitet oder in Begleitung einer Drittperson nach Mexiko reisen, muss eine von beiden Eltern oder vom gesetzlichen Vormund ausgestellte und im Herkunftsland notariell beglaubigte Vollmacht vorgelegt werden (Artikel 49, II. des mexikanischen Einwanderungsgesetzes). Wird die Vollmacht außerhalb von Mexiko ausgestellt, muss diese von der zuständigen Behörde apostilliert (siehe LINK) und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische (siehe LINK) beigestellt werden. Die Vollmacht muss im Original plus zwei Kopien sowie mit Kopien der Reisepässe des/der Minderjährigen und der Eltern (bzw. des gesetzlichen Vormunds) und der mit einer Apostille versehenen Geburtsurkunde des/der Minderjährigen vorgelegt werden. Die erwachsene Begleitperson muss eine Kopie ihres gültigen Reisepasses vorlegen.
Wenn Minderjährige unbegleitet oder in Begleitung einer Drittperson aus Mexiko ausreisen und beide Eltern bzw. der gesetzliche Vormund bleiben im Land, muss das „Formato de Salida de Menores (SAM)“ ausgefüllt werden. Dieses ist auf der Webseite des mexikanischen Nationalinstituts für Migration (auf Spanisch) verfügbar. Formato de Salida de Menores (siehe LINK).
Besitzt der/die Minderjährige neben der mexikanischen noch eine andere Staatsbürgerschaft, kommen trotzdem die in Mexiko gültigen Bestimmungen zur Anwendung.
Reise mit Haustieren
In Mexiko gelten nur Hunde und Katzen als mitzuführende Haustiere. Für die Bestimmungen zur Einreise mit Haustieren in Mexiko beachten Sie die Informationen auf den folgenden Webseiten: Spanisch - Englisch
Fluglinien können für den Transport von Haustieren andere oder zusätzliche Bestimmungen vorschreiben, weshalb Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluglinie erkundigen sollten.
Ich möchte vor/nach meiner Reise nach Mexiko ein weiteres Land besuchen. Was benötige ich dafür?
Jedes Land bestimmt selbst über die für sein Staatsgebiet geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen. Sie können aktuelle Informationen über die Ein- und Ausreisebestimmungen bei den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder, die Sie besuchen möchten, erhalten. Die mexikanischen Vertretungen im Ausland können Ihnen lediglich Informationen zu Gesetzen und Bestimmungen, die für Mexiko gelten, anbieten.
Ich möchte in Mexiko Luftaufnahmen machen. Darf ich meine Drohne mitnehmen?
Es gelten strenge Bestimmungen für die Benutzung von ferngesteuerten Flugsystemen (Remotely Piloted Aircraft Systems, RPAS) im mexikanischen Luftraum gemäß den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Abhängig von Drohnentyp und Verwendungszweck müssen Sie eine Registrierung bei der Generaldirektion für Zivilluftfahrt (Dirección General de Aeronáutica Civil, DGAC) des mexikanischen Verkehrsministeriums durchführen. Beachten Sie die Angaben auf der folgenden Webseite.
Erkundigen Sie sich außerdem bei Ihrer Fluglinie, welche Bestimmungen für den Transport einer Drohne gelten.
Was darf ich im Reisegepäck nach Mexiko mitnehmen? (Medikamente, Musikinstrumente, Filmausrüstung, Bargeld, etc.)
Zusätzlich zu den Einreisekontrollen gibt es in Mexiko Zoll- und Lebensmittelkontrollen.
Für Informationen zum mexikanischen Zoll beachten Sie bitte die folgende Webseite:
Allgemeine Zollinformationen (auf Englisch):
http://omawww.sat.gob.mx/BienvenidoaMexico/Paginas/respaldo/default_eng.html
Was ist zu deklarieren? (auf Englisch):
http://omawww.sat.gob.mx/BienvenidoaMexico/Paginas/respaldo/quedebesdeclarar_eng.html
Welche Güter dürfen eingeführt werden?
Bestimmungen u.a. für Medikamente und Haustiere, zeitweilige Einfuhr von Filmausrüstung (auf Englisch):
http://omawww.sat.gob.mx/BienvenidoaMexico/Paginas/respaldo/mercancia_puedes_ingresar_eng.html
Anmerkung: Zollbefreiung nur für mexikanische Staatsangehörige.
Wie viel Bargeld darf ich nach Mexiko mitnehmen und wie muss ich es deklarieren? (auf Englisch)
http://omawww.sat.gob.mx/BienvenidoaMexico/Paginas/respaldo/declaracion_dinero_eng.html
Welche Gegenstände/Güter dürfen NICHT nach Mexiko mitgeführt werden?
Von der Einfuhr ausgeschlossen sind z.B.:
- Rauschmittel (Drogen)
- Lebende Fische
- Raubtiere jeder Größe
- Bild- oder Filmmaterial, das Jugendschutzbestimmungen verletzt oder Hass und Gewalt darstellt oder verherrlicht
- Gebrauchtkleidung, ausgenommen zur persönlichen Verwendung
Welche pflanzlichen oder tierischen Produkte darf ich nicht mit nach Mexiko nehmen?
Bei der Einreise nach Mexiko kontrolliert die Gesundheitsbehörde Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA) die Einfuhr von Lebensmitteln.
Für Informationen zu verbotenen und erlaubten Produkten besuchen Sie bitte die folgende Internetseite (auf Spanisch):
https://www.gob.mx/senasica/documentos/productos-permitidos-y-prohibidos?state=published
Eine Liste der für den Tourismus zur Einfuhr zugelassenen Lebensmittel finden Sie hier (auf Englisch):
Anmerkung: Wenn Sie aus der Slowakei kommend nach Mexiko einreisen, dürfen Sie keine Lebensmittel aus Schweinefleisch mit sich führen. Bei Ihrer Einreise in Mexiko müssen Sie deklarieren, ob Sie in den zwei Wochen vor Reiseantritt in der Slowakei in Kontakt mit Bauernhof- oder Zootieren gekommen sind.