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 Visum für Besuch als STUDENT

(ohne Erlaubnis für bezahlte Tätigkeiten, Aufenthalt kürzer als 180 Tage)

 

Jeder Antragsteller ist für seinen Visumantrag selbst verantwortlich. Lesen Sie deshalb persönlich vor Ihrem Konsulatstermin die von uns übermittelten Informationen. Angaben oder Terminvereinbarungen seitens dritter Personen werden nicht entgegengenommen.

 

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN:

  1. Gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer noch mindestens für sechs Monate) mit genügend Platz (freie Seite) für den Visumeintrag;
  2. Falls der Antragsteller nicht Staatsbürger des Landes ist, in welchem der Antrag für ein mexikanisches Visum gestellt wird: Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts;
  3. Ein Passfoto (nicht älter als 3 Monate) mit den folgenden Eigenschaften:
  • Gute Qualität, keine Schatten, unbearbeitet
  • Geöffnete und sichtbare Augen, neutraler Gesichtsausdruck
  • Kein Schmuck (einschließlich Brillen, Kunstwimpern, etc.), unbedeckter Kopf und nicht zu viel Make-up
  1. Annahmeschreiben (auf offiziellem Papier) der Einrichtung, an der ein Kurs, Studium, Forschungsprojekt, akademische oder berufliche Ausbildung betrieben werden soll. Das Schreiben muss folgende Angaben beinhalten:
  • Vollständiger Name und Staatsbürgerschaft des Antragstellers;
  • Beabsichtigter Studienzweig, akademischer Grad oder Spezialgebiet;
  • Bezeichnung des Kurses oder der akademischen Tätigkeit, für die der Antragsteller angenommen wurde;
  • Beginn und Ende des Kurses oder der akademischen Tätigkeit;
  • Gebühren für den Kurs oder Studiengebühren;
  • Identifizierungs- und Registerdaten der Bildungseinrichtung
  1. Zum Nachweis der Liquidität muss eine der folgenden Anforderungen erfüllt sein:
  • Nachweis der letzten drei Monatsbezüge (Gehalt oder Pension) von mehr als MXN$24,893.00 mexikanische Pesos pro Monat (Gegenwert 2024: ca. €1.330,00), ODER
  • Bank- oder Anlagenkontoauszug der letzten drei Monate mit einem Durchschnittssaldo von mehr als MXN$37,339.50 mexikanische Pesos pro Monat (Gegenwert 2024: ca. €2.000,00).
  • ANMERKUNG: Die Liquidität kann vom Antragsteller selbst, aber auch -bei Minderjährigen- von den Eltern (Vorlage der Geburtsurkunde), vom Ehepartner (Vorlage der Heiratsurkunde), Lebensgefährten (Nachweis der Lebensgemeinschaft), gesetzlichen Vormund oder Obsorgeberechtigten (Vorlage des Gerichtsbeschlusses) oder -bei Studenten- mittels Stipendienbestätigung der entsprechenden Hochschule nachgewiesen werden.

 

Bitte beachten Sie das Folgende:

  • Der Antrag ist von jedem einzelnen Antragsteller persönlich einzubringen.
  • Sämtliche Unterlagen sind ausnahmslos im ORIGINAL mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde vorzuweisen sowie eine einfache Kopie jedes einzelnen benötigten Dokuments beizulegen. Farbkopien oder Scans werden KEINESFALLS als Originaldokumente anerkannt.
  • Unterlagen, die nicht in Mexiko bzw. nicht in den Ländern des Zuständigkeitsbereichs dieser Botschaft (Österreich, Slowakei, Slowenien) ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille oder einer Beglaubigung der mexikanischen Botschaft im jeweiligen Land (sofern zutreffend) versehen
  • Für Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Spanisch, Englisch oder Deutsch verfasst sind, benötigen Sie ausnahmslos eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische oder Englische. Für Unterlagen auf Slowakisch oder Slowenisch ist eine einfache Übersetzung ausreichend.
  • Minderjährige müssen von beiden Elternteilen bzw. vom gesetzlichen Vormund begleitet werden, wobei sich jede dieser Personen mit einem gültigen Reisepass auszuweisen hat. Ist ein Elternteil verstorben, muss eine beglaubigte Kopie der mexikanischen, österreichischen, slowakischen oder slowenischen Sterbeurkunde vorgelegt werden (in den beiden letzten Fällen mit einer Übersetzung ins Spanische oder Englische). Wurde die Sterbeurkunde in einem anderen Land ausgestellt, muss sie mit einer Apostille bzw. der entsprechenden Überbeglaubigung versehen und ins Spanische oder Englische übersetzt sein. Die Obsorge ist nicht gleichzusetzen mit dem alleinigen Sorgerecht, weshalb der obsorgeberechtigte Elternteil NICHT OHNE Zustimmung des anderen Elternteils ein Visum für den Minderjährigen beantragen kann!

 

VORGANGSWEISE:

  1. TERMIN VEREINBAREN

Die Terminvereinbarung und Registrierung müssen über die Webseite Mi Consulado vorgenommen werden. Es werden KEINE TERMINE per E-Mail oder telefonisch vergeben! Füllen Sie bitte alle Felder vollständig und richtig aus, damit wir Sie bei Rückfragen kontaktieren können. Wir empfehlen Ihnen einen Termin mindestens drei Wochen vor Ihrem Reiseantritt nach Mexiko.

Das Verfahren wird in dem Konsulat in Wien, Österreich durchgeführt. DAS GESAMTE PROZESS MUSS PERSÖNLICH OHNE ZWISCHENMITTEL DURCHGEFÜHRT WERDEN. Sowohl Walk-ins als auch Verwaltern (Hilfe von Dritten in Anspruch, da Ihr Termin möglicherweise nicht wirksam ist) werden nicht entgegengenommen, nur Bewerber mit bestätigtem Termin auf der offiziellen Website als „Visa-Sin permiso del INM“ (inkl. Visumantrag mit Arbeitserlaubnis oder/und Aufenthaltserlaubnis). Erwägen Sie, Ihren eigenen Termin rechtzeitig vor Ihrer Reise zu buchen.

Informationen über die verschiedenen Visatypen, das jeweilige Verfahren, Empfehlungen und das System zur Terminvereinbarung finden Sie auf der folgenden Website (alle auf der Website beschriebenen Informationen können jederzeit aktualisiert werden. Daher muss jeder Antragsteller die neuesten Anforderungen).

  1. TERMIN WAHRNEHMEN

Die Konsularabteilung der Botschaft von Mexiko in Österreich befindet sich an folgender Adresse: Renngasse 5/6, 1010 Wien.

  • Es müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig und im entsprechenden Format eingebracht werden, anderenfalls wird der Visumantrag abgelehnt.
  • Für die Antragsentgegennahme, -bearbeitung und -beantwortung (sowohl positive als auch negative Beantwortung von Visumanträgen für gewöhnliche Reisepässe bzw. Personal- und Reisedokumente) ist zu Beginn des Termins eine Gebühr von USD$53,00 (Stand 2024) zu entrichten. Der Betrag wird in Euro zum monatsaktuellen Wechselkurs berechnet und ist per Kartenzahlung mit Visa, MasterCard oder Maestro zahlbar. Die jeweils gültigen Konsulatsgebühren finden Sie hier.
  • Der Termin dauert ca. 45 Minuten. In diesem Zeitraum ist die Anwesenheit des Antragstellers für Gebührenbezahlung, Einreichung der erforderlichen Unterlagen, Abnahme biometrischer Daten und für das konsularische Gespräch unbedingt erforderlich.
  • Jede Prüfung des Visumantrags findet im Zuge des Termins statt. Es erfolgt vorab KEINE Unterlagenprüfung.
  • Die Visumgenehmigung kann bis zu 5 Werktage dauern. Nach erledigter Antragstellung und -prüfung werden wir Sie umgehend vom Ergebnis verständigen.
  • Der Termin allein garantiert nicht eine positive Antragsbeantwortung. Daher ist es empfehlenswert, bereits vor Reiseplanung das Visum für Mexiko zu erhalten.
  1. WÄHREND DES TERMINS ZU BEACHTEN:
  • Wenn Sie Ihren Termin nicht pünktlich wahrnehmen können, müssen Sie diesen verschieben. Termine werden außerhalb der vereinbarten Zeiten nicht abgefertigt.
  • Keine Begleitpersonen werden in das Konsulat eingelassen.
  • Stellen Sie bitte Ihr Handy auf lautlos und telefonieren Sie nicht während Ihres Termins.
  • Beachten Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet und verhalten Sie sich ruhig.
  • Bringen Sie bitte einen eigenen Kugelschreiber mit.
  • Vermeiden Sie das Mitbringen von großen Taschen, Gepäck oder Rucksäcken.
  • Bezahlen Sie die Gebühren bitte mit Bankkarte (MasterCard, Visa oder Maestro).
  • Wenn Sie Symptome einer Grippe oder Husten aufweisen, gehen Sie lieber zum Arzt. Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Sagen Sie in diesem Fall Ihren Termin ab und vereinbaren Sie einen neuen Termin, wenn Sie wieder gesund sind. Benutzen Sie je nach gültigen gesetzlichen Vorschriften eine FFP2-Maske und tragen Sie diese während Ihres Besuchs im Konsulat. Halten Sie Abstand (2 Meter) zum Personal und zu anderen anwesenden Personen. Konsulate und Konsularabteilungen behalten sich das Recht vor, Personen mit Symptomen wie Fieber oder Husten den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu verweigern.