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Visum für zeitweiligen Aufenthalt als Studierende/r

 

Gilt für nicht-mexikanische Personen, die für einen zeitweiligen Aufenthalt als Studierende nach Mexiko reisen möchten.

 

Inhaber eines Visums für zeitweiligen Aufenthalt als Studierende/r können bei der Einwanderungsbehörde (Instituto Nacional de Migración) eine Genehmigung für die Ausübung einer bezahlten Tätigkeit in Mexiko beantragen.

 

Kriterien für die Ausstellung des Visums:

 

  • Jeder Antragsteller ist für seinen Visumantrag selbst verantwortlich. Lesen Sie deshalb persönlich die von unserem Konsulat übermittelten Informationen, bevor Sie Ihren Termin wahrnehmen. Angaben oder Terminvereinbarungen durch dritte Personen werden von uns nicht angenommen.
  • Minderjährige müssen mit ihrer Geburtsurkunde sowie beiden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorstellig werden, wobei sich jedes Elternteil mit einem gültigen Reisepass auszuweisen hat. Ist ein Elternteil verstorben, muss eine beglaubigte Kopie der mexikanischen, österreichischen, slowakischen oder slowenischen Sterbeurkunde vorgelegt werden (in den beiden letzten Fällen mit einer Übersetzung ins Spanische oder Englische). Wurde die Sterbeurkunde in einem anderen Land ausgestellt, muss sie mit einer Apostille bzw. der entsprechenden Überbeglaubigung versehen sein und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische oder Englische beigelegt werden. Die Obsorge ist nicht gleichzusetzen mit dem alleinigen Sorgerecht, weshalb der obsorgeberechtigte Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils kein Visum für den Minderjährigen beantragen darf.
  • Sämtliche Unterlagen sind ausnahmslos im ORIGINAL mit Stempel und eigenhändiger Unterschrift des Ausstellers bzw. mit einer für uns überprüfbaren digitalen Amtssignatur vorzulegen. Kopien oder nicht überprüfbare digitale Formate werden KEINESFALLS als gültige Dokumente anerkannt.
  • Unterlagen, die nicht in Mexiko oder in einem Land innerhalb des Zuständigkeitsbereichs unserer Botschaft (Österreich, Slowakei und Slowenien) ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille oder gegebenenfalls mit einer Beglaubigung der mexikanischen Botschaft im jeweiligen Ausstellungsland versehen sein.
  • Für Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Spanisch, Englisch oder Deutsch verfasst sind, benötigen Sie ausnahmslos eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische oder Englische. Für Unterlagen auf Slowakisch oder Slowenisch ist eine einfache Übersetzung ausreichend.
  • Die Entscheidung, ob der Visumantrag genehmigt oder abgelehnt wird, kann bis zu 10 Werktage dauern. Sie werden von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt, sobald Ihr Antrag eingegangen und überprüft worden ist.

Erfordernisse:

  1. Gültiger Reisepass oder völkerrechtlich anerkanntes Identitäts- und Reisedokument im Original
  2. Originalnachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, falls der Visumwerber nicht Staatsbürger des Landes, in dem er/sie das mexikanische Visum beantragt, ist.
  3. Dokumente als Nachweis eines der folgenden Fälle:
  1. Studium und Ausbildung
    1. Annahmeschreiben der mexikanischen Bildungseinrichtung mit den folgenden Angaben:
      1. Vollständiger Name und Staatsbürgerschaft des Antragstellers;
      2. Beabsichtigter Studienzweig, akademischer Grad oder Spezialgebiet;
      3. Bezeichnung des Kurses, zu dem der Antragsteller zugelassen wird;
      4. Datum von Beginn und Ende des Kurses;
      5. Gebühren für den Kurs bzw. Studiengebühren
      6. Kenndaten der Bildungseinrichtung
    2. Liquidität für die Bezahlung der Kurs- bzw. Studiengebühren, Unterkunft und Verpflegung während des Aufenthalts in Mexiko:
      1. Gehalts- oder Pensionsbezüge der letzten 3 Monate von monatlich mindestens 24.890,00 mexikanischen Pesos (Gegenwert 2025: ca. 1.150,00 Euro) oder
      2. Anlage- oder Bankkontoauszüge der letzten 3 Monate mit einem monatlichen Durchschnittssaldo von mindestens 259.090,60 mexikanischen Pesos (Gegenwert 2025: ca. 12.000,00 Euro) oder
      3. Die Liquidität kann vom Antragsteller selbst, von den Eltern oder Erziehungsberechtigten bzw. Vormund (bis zum 25. Lebensjahr) oder mittels einer Stipendienbestätigung der Bildungseinrichtung bzw. einer Liquiditätsbestätigung eines Bank- oder Finanzinstituts nachgewiesen werden. 

Hinweis: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Einreise in Mexiko muss die Karte für den zeitweiligen Aufenthalt als Studierende/r beantragt werden, die den rechtmäßigen Aufenthalt bestätigt und den Verbleib im mexikanischen Staatsgebiet ermöglicht.

 

Bezahlung der Gebühren:

 

Die Gebühr für den Antrag, die Bearbeitung und Genehmigung des Visums beträgt 54,00 US-Dollar. Der Betrag wird zum monatsaktuellen Wechselkurs in Euro berechnet und ist per Kartenzahlung mit Visa, MasterCard oder Maestro zahlbar. Die jeweils gültigen Konsulatsgebühren finden Sie hier.

 

Terminvereinbarung:

 

Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen für das Visum haben, können Sie einen Termin in unserem Konsulat über die Webseite “MiConsulado” citas.sre.gob.mx/ vereinbaren. Wählen Sie den Abschnitt “Visa-Sin permiso del INM” (einschließlich Arbeits- und/oder Aufenthaltserlaubnis) und buchen Sie einen freien Termin.

 

Wichtiger Hinweis: Der Besitz eines Visums garantiert nicht die Gestattung der Einreise in Mexiko. Es befähigt die nicht-mexikanische Person lediglich zur Vorstellung an einem Grenzkontrollpunkt, wo um die Einreise nach Mexiko ersucht wird.

Die Gestattung der Einreise nach Mexiko obliegt den mexikanischen Gesundheits- und Grenzbehörden am Punkt der Einreise, auch Grenz- und Einreisekontrolle genannt, wo die Beamten jederzeit nähere Fragen zum Zweck der Reise stellen oder die rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen überprüfen können (§ 37 Einwanderungsgesetz und § 60 dessen Durchführungsverordnung).

 

Während Ihres Termins:

 

  • Wenn Sie Ihren Termin nicht pünktlich wahrnehmen können, müssen Sie ihn verschieben.
  • Kein Parteienverkehr außerhalb des vereinbarten Termins.
  • Begleitpersonen erhalten keinen Zugang zum Botschaftsgebäude.
  • Stellen Sie Ihr Mobiltelefon stumm und benutzen sie es während Ihres Termins bitte nicht.
  • Bedenken Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet, und verhalten Sie sich ruhig.
  • KEIN Zutritt mit großen Taschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken.
  • Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, die Krankheitssymptome zeigen oder die Ruhe und Sicherheit der weiteren Anwesenden stören.