[ Español | Deutsch | English ]
[ INICIO/HOME VISA ]
Visum für Besucher ohne Erlaubnis für bezahlte Tätigkeiten
Gilt für nicht-mexikanische Personen, die als Besucher ohne Erlaubnis für bezahlte Tätigkeiten bis zu 180 Tage lang nach Mexiko reisen möchten.
Kriterien für die Ausstellung eines Visums:
- Jeder Antragsteller ist für seinen Visumantrag selbst verantwortlich. Lesen Sie deshalb persönlich die von unserem Konsulat übermittelten Informationen, bevor Sie Ihren Termin wahrnehmen. Angaben oder Terminvereinbarungen durch dritte Personen werden von uns nicht angenommen.
- Minderjährige müssen mit ihrer Geburtsurkunde sowie beiden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorstellig werden, wobei sich jedes Elternteil mit einem gültigen Reisepass auszuweisen hat. Ist ein Elternteil verstorben, muss eine beglaubigte Kopie der mexikanischen, österreichischen, slowakischen oder slowenischen Sterbeurkunde vorgelegt werden (in den beiden letzten Fällen mit einer Übersetzung ins Spanische oder Englische). Wurde die Sterbeurkunde in einem anderen Land ausgestellt, muss sie mit einer Apostille bzw. der entsprechenden Überbeglaubigung versehen sein und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische oder Englische beigelegt werden. Die Obsorge ist nicht gleichzusetzen mit dem alleinigen Sorgerecht, weshalb der obsorgeberechtigte Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils kein Visum für den Minderjährigen beantragen darf.
- Sämtliche Unterlagen sind ausnahmslos im ORIGINAL mit Stempel und eigenhändiger Unterschrift des Ausstellers mit einer für uns überprüfbaren digitalen Amtssignatur vorzulegen. Kopien oder nicht überprüfbare digitale Formate werden KEINESFALLS als gültige Dokumente anerkannt.
- Unterlagen, die nicht in Mexiko oder in einem Land innerhalb des Zuständigkeitsbereichs unserer Botschaft (Österreich, Slowakei und Slowenien) ausgestellt wurden, müssen mit einer Apostille oder gegebenenfalls mit einer Beglaubigung der mexikanischen Botschaft im jeweiligen Ausstellungsland versehen sein.
- Für Unterlagen, die in einer anderen Sprache als Spanisch, Englisch oder Deutsch verfasst sind, benötigen Sie ausnahmslos eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische oder Englische. Für Unterlagen auf Slowakisch oder Slowenisch ist eine einfache Übersetzung ausreichend.
Erfordernisse:
- Gültiger Reisepass oder völkerrechtlich anerkanntes Identitäts- und Reisedokument im Original
- Originalnachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, falls der Visumwerber nicht Staatsbürger des Landes, in dem er/sie das mexikanische Visum beantragt, ist.
- Dokumente als Nachweis eines der folgenden Fälle:
- Liquidität (es muss EINE der folgenden Optionen nachgewiesen werden):
- Arbeitsbestätigung eines seit mindestens 1 Jahr bestehenden stabilen Dienstverhältnisses und Gehaltsbezüge der letzten 3 Monate, oder Nachweis eines Pensionsbezugs, von monatlich mindestens 24.890,80 mexikanischen Pesos (Gegenwert 2025: ca. 1.150,00 Euro).
- Bank- oder Anlagenkontoauszüge der letzten drei Monate mit einem monatlichen Durchschnittssaldo von mehr als 76.935,20 mexikanischen Pesos (Gegenwert 2025: ca. 3.560,00 Euro).
- Bei Nachweis eines regulären Studiums an einer Hochschuleinrichtung müssen eine Studienbestätigung und eine Arbeits-, Unterhalts- oder Stipendienbestätigung der letzten drei Monate mit einem monatlichen Durchschnittsbezug von mehr als 14.708,20 mexikanischen Pesos (Gegenwert 2025: ca. 680,00 Euro) vorgelegt werden.
- ANMERKUNG: Die Liquidität kann vom Antragsteller selbst, von den Eltern -für Minderjährige- (Vorlage der Geburtsurkunde), vom Ehepartner (Vorlage der Heiratsurkunde), Lebensgefährten (Nachweis der Lebensgemeinschaft), gesetzlichen Vormund oder alleinigen Obsorgeberechtigten (Vorlage des Gerichtsbeschlusses) oder mittels Stipendienbestätigung der entsprechenden Hochschule nachgewiesen werden.
- Einladung durch eine Organisation bzw. öffentliche oder private Einrichtung
- Einladungs-/Verpflichtungsschreiben mit den folgenden Angaben:
- Vollständiger Name und Staatsbürgerschaft des Antragstellers;
- Name der Organisation/Firmenbezeichnung; Registernummer/Firmennummer; Organisationszweck/Firmenzweck; vollständige Adresse und Kontaktdaten;
- Beschreibung der Tätigkeit, die der Antragsteller durchführen wird bzw. des Projekts, an dem dieser teilnehmen wird. Die auszuführende Tätigkeit muss mit dem Zweck der einladenden Organisation im Einklang stehen;
- Vorgesehene Dauer oder Enddatum der durchzuführenden Tätigkeit;
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Unterhaltskosten für den Aufenthalt des Antragstellers in Mexiko und für dessen Rückreise ins Heimat- bzw. Wohnsitzland; und
- Kopie eines Ausweises mit Lichtbild und Unterschrift der Person, von der das Schreiben ausgestellt wird.
- Falls die eingeladene Person den Liquiditätsnachweis nicht selbst erbringt, kann dies von der einladenden Organisation oder Einrichtung mittels Bank- oder Anlagenkontoauszügen der letzten 12 Monate mit einem monatlichen Durchschnittssaldo von mehr als 090,60 mexikanischen Pesos (Stand 2025) nachgewiesen werden.
- Einladungs-/Verpflichtungsschreiben mit den folgenden Angaben:
- Studium und Ausbildung
- Annahmeschreiben der Einrichtung, an der ein Kurs, Studium, Forschungsprojekt, akademische oder berufliche Ausbildung belegt wird. Das Schreiben muss folgende Angaben beinhalten:
- Vollständiger Name und Staatsbürgerschaft des Antragstellers;
- Beabsichtigter Studienzweig, akademischer Grad oder Spezialgebiet;
- Bezeichnung des Kurses oder der akademischen Tätigkeit, für die der Antragsteller angenommen wurde;
- Beginn und Ende des Kurses oder der akademischen Tätigkeit;
- Höhe der Einschreibegebühr;
- Identifizierungs- und Registerdaten der Bildungseinrichtung.
- Liquidität (es muss EINE der folgenden Optionen nachgewiesen werden):
- Gehalts- oder Pensionsbezüge der letzten 3 Monate von monatlich mindestens 24.890,80 mexikanische Pesos (Gegenwert 2025: ca. 1.150,00 Euro),
- Bank- oder Anlagenkontoauszüge der letzten drei Monate mit einem monatlichen Durchschnittssaldo von mehr als 38.467,60 mexikanischen Pesos (Gegenwert 2025: ca. 1.780,00 Euro).
- ANMERKUNG: Die Liquidität kann vom Antragsteller selbst, von den Eltern -für Minderjährige- (Vorlage der Geburtsurkunde), vom Ehepartner (Vorlage der Heiratsurkunde), Lebensgefährten (Nachweis der Lebensgemeinschaft), gesetzlichen Vormund oder alleinigen Obsorgeberechtigten (Vorlage des Gerichtsbeschlusses) oder mittels Stipendienbestätigung der entsprechenden Hochschule nachgewiesen werden.
- Annahmeschreiben der Einrichtung, an der ein Kurs, Studium, Forschungsprojekt, akademische oder berufliche Ausbildung belegt wird. Das Schreiben muss folgende Angaben beinhalten:
- Teilnahme an einer Veranstaltung unter der Schirmherrschaft der mexikanischen Bundesverwaltung oder autonomen verfassungsrechtlichen Organe für bis zu 180 Tagen.
- Familiäre Zugehörigkeit
- Chauffeur oder LKW-Fahrer eines Transportunternehmens für die Einreise in Mexiko mit dem alleinigen Zweck des Ein- oder Ausladens von Transportgut
- Humanitäre Gründe
- Wissenschaftliche Forschung oder Entnahme von wissenschaftlichen Proben in mexikanischem Hoheitsgebiet oder Hoheitsgewässern, sofern eine Genehmigung der zuständigen nationalen Behörde vorliegt.
Bezahlung der Gebühren:
Die Gebühr für den Antrag, die Bearbeitung und Genehmigung des Visums beträgt 54,00 US-Dollar. Der Betrag wird zum monatsaktuellen Wechselkurs in Euro berechnet und ist per Kartenzahlung mit Visa, MasterCard oder Maestro zahlbar. Die jeweils gültigen Konsulatsgebühren finden Sie hier.
Terminvereinbarung (bitte unbedingt beachten):
- Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor und beachten Sie die oben angeführten Kriterien für die Ausstellung eines Visums. Falls die Unterlagen unvollständig oder unrichtig sind, kann der Visumantrag nicht bearbeitet werden. Sobald Sie die fehlenden Unterlagen haben, ist eine neuerliche Terminvereinbarung empfehlenswert.
- Auf dem elektronischen Portal “MiConsulado” sre.gob.mx/ können Sie -vorzugsweise von einem PC aus- in das Terminvergabesystem einsteigen, indem Sie die Option correo y contraseña benutzen -NICHT die Option LlaveMX, da diese nur für in Mexiko ansässige Personen mit Telefonnummer und Wohnsitz in Mexiko gedacht ist.
- Jeder Visumwerber muss sich einmalig unter der Rubrik “Visa-Sin permiso del INM” (einschließlich Arbeits- und/oder Aufenthaltserlaubnis) registrieren. Bitte füllen Sie alle Felder aus, damit wir Sie gegebenenfalls kontaktieren können.
- Löschen Sie temporäre Daten (Cache und Cookies) und erlauben Sie Pop-ups (in der Kalenderansicht)
- Geben Sie eine E-Mail-Adresse einer bekannten Domain ein (Google, Yahoo, Outlook, etc.) und vermeiden Sie Firmendomains
- Im Fall einer Systemaktualisierung oder falls die Sitzung wegen verdächtiger Aktivität geschlossen wurde, ändern Sie das Passwort oder legen Sie einen neuen Benutzer an.
- Das Terminvergabesystem zeigt zuerst den laufenden Monat an, und nach dem 16. Tag des Monats den jeweils kommenden Monat. Die Parteienverkehrszeit im Konsulat ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr (ausgenommen österreichische Feiertage).
- Reservieren Sie einen Termin rechtzeitig vor Reiseantritt, frühestens 5 Monate und spätestens 3 Wochen im Voraus. Die Bearbeitung des Visumantrags kann bis zu 30 Kalendertage dauern.
Wichtiger Hinweis: Der Besitz eines Visums garantiert nicht die Gestattung der Einreise in Mexiko. Es befähigt die nicht-mexikanische Person lediglich zur Vorstellung an einem Grenzkontrollpunkt, wo um die Einreise nach Mexiko ersucht wird.
Die Gestattung der Einreise nach Mexiko obliegt den mexikanischen Gesundheits- und Grenzbehörden am Punkt der Einreise, auch Grenz- und Einreisekontrolle genannt, wo die Beamten jederzeit nähere Fragen zum Zweck der Reise stellen oder die rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen überprüfen können (§ 37 Einwanderungsgesetz und § 60 dessen Durchführungsverordnung).
Während Ihres Termins:
- Wenn Sie Ihren Termin nicht pünktlich wahrnehmen können, müssen Sie ihn verschieben.
- Kein Parteienverkehr außerhalb des vereinbarten Termins.
- Begleitpersonen erhalten keinen Zugang zum Botschaftsgebäude.
- Stellen Sie Ihr Mobiltelefon stumm und benutzen sie es während Ihres Termins bitte nicht.
- Bedenken Sie, dass das Konsulatspersonal in Ihrem Interesse arbeitet, und verhalten Sie sich ruhig.
- KEIN Zutritt mit großen Taschen, Rucksäcken oder Gepäckstücken.
- Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern, die Krankheitssymptome zeigen oder die Ruhe und Sicherheit der weiteren An