Reguläre Einreisebestimmungen für nicht mexikanische StaatsbürgerInnen

Die Einreise in mexikanisches Staatsgebiet unterliegt für Personen, die nicht die mexikanische Staatsbürgerschaft besitzen, unterschiedlichen Bestimmungen, die von der Staatsbürgerschaft und dem Reisezweck der einreisenden Person abhängen.

Gebürtige MexikanerInnen, die eine weitere Staatsbürgerschaft oder sogar mehrere weitere Staatsbürgerschaften besitzen, müssen sich bei Ein- und Ausreise in Mexiko ausnahmslos gemäß Paragraph 12 des Staatsbürgerschaftsgesetzes i.d.g.F. als MexikanerInnen ausweisen. Ein Zuwiderhandeln wird laut Gesetz bestraft.

    1. Ich besitze einen gültigen Reisepass eines EU-Mitgliedsstaats (einschließlich Deutschland).

StaatsbürgerInnen von EU-Mitgliedsstaaten (darunter Deutschland) benötigen lediglich einen gültigen Reisepass und eine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple – FMM) für die Einreise in Mexiko. Es ist kein Visum erforderlich, wenn der Reisezweck ein Urlaub, eine Durchreise oder geschäftlicher Natur ist, sofern der Aufenthalt in Mexiko nicht länger als 180 Tage dauert. Der Reisepass muss ab dem Einreisedatum noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.

Die obige Information gilt für Staatsangehörige der folgenden Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polonia, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaats besitzen und der Zweck Ihrer Reise weder Urlaub, Durchreise oder geschäftlicher Natur ist, sondern zum Beispiel Arbeit, Studium, Wohnsitz oder Pension, DANN BENÖTIGEN SIE EIN VISUM! Die Anforderungen für das Visum hängen vom Reisezweck ab. Beachten Sie diesbezüglich den Abschnitt “Visum” auf dieser Webseite.

Für alle Reisenden (mit oder ohne Visum) steht das Formular für die Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple – FMM) unter diesem Link zur Verfügung (auf Englisch). Das Formular wird auch während des Fluges zur Verfügung gestellt und kann vor der Einreise ausgefüllt werden. Wenn Sie auf dem Landweg per PKW einreisen, ist die FMM am Grenzübergang zu Mexiko erhältlich.

Es wird im Internet auf einigen Seiten (auch auf Englisch) die Ausstellung der FMM gegen Bezahlung angeboten. Bitte beachten Sie, dass solche Seiten nicht offiziell sind und dass die FMM vollkommen kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

Die tatsächliche Einreise in mexikanisches Staatsgebiet wird fallabhängig von den mexikanischen Grenzbeamten am Flughafen oder Grenzposten genehmigt. Die mexikanischen Botschaften und Konsulate haben keinen Einfluss auf diesen Vorgang. Die Tatsache, dass kein Visum verlangt wird, garantiert nicht die Einreiseerlaubnis in Mexiko.


    2. Ich besitze KEINEN Reisepass eines EU-Mitgliedsstaats

Sie benötigen KEIN Visum für die Einreise in Mexiko als Tourist, zur Durchreise oder für Geschäftszwecke, wenn:

  1. Sie einen gültigen Reisepass der folgenden Staaten und Regionen besitzen:
    • Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Chile, Cook-Inseln, Costa Rica, Hong Kong, Island, Israel, Jamaica, Japan, Marshall-Inseln, Kanada, Kolumbien, Lichtenstein, Macao, Malaysien, Mikronesien, Monaco, Neuseeland, Niue, Norwegen, Palau, Panama, Paraguay, Peru, San Marino, Schweiz, Singapur, Südkorea, Trinidad und Tobago, Uruguay, USA, Vereinigtes Königreich und Vereinte Arabische Emirate.
        
  2. Sie ein gültiges Visum für die Einreise in den Schengenraum (Schengenvisum) und/oder Kanada, USA, Japan und Vereinigtes Königreich besitzen.
  3. Sie eine gültige Daueraufenthaltserlaubnis für Kanada, Chile, Japan, Kolumbien, Peru, USA, Vereinigtes Königreich oder ein Mitgliedsland des Schengenraums besitzen.

Besitzen Sie NICHT die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaats der EU oder des Schengenraums, aber Sie leben, arbeiten und/oder studieren momentan in einem Mitgliedsstaat der EU oder des Schengenraums, in Kanada, Japan, USA und/oder Vereinigtes Königreich und besitzen eine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis (als Student, Zeitarbeiter, Flüchtling, Asylberechtigter o.Ä.), dann BENÖTIGEN SIE EIN VISUM für eine Reise nach Mexiko als Tourist, zur Durchreise oder für Geschäftszwecke. Die Anforderungen für das Visum hängen vom Reisezweck ab. Beachten Sie diesbezüglich den Abschnitt “Visum” auf dieser Webseite.

Wenn keiner der oben angeführten Fälle auf Sie zutrifft, beachten Sie bitte die folgende aktuelle Liste der Länder, deren Staatsbürger*innen ein Visum für Mexiko benötigen (auf Spanisch):
https://www.inm.gob.mx/gobmx/word/index.php/paises-requieren-visa-para-mexico/  

taatsbürgerInnen der in dieser Liste aufscheinenden Länder müssen beim nächstgelegenen Konsulat Mexikos einen Antrag für ein mexikanisches Visum stellen. Die Anforderungen für das Visum hängen vom Reisezweck ab. Beachten Sie diesbezüglich den Abschnitt “Visum” auf dieser Webseite.